Argentinien-Anleihen
Die Republik Argentinien hat auf dem internationalen Finanzmarkt Gelder - auch von vielen Anlegern aus Deutschland - aufgenommen und ist Zahlungsverpflichtungen eingegangen, die sie unter Berufung auf einen angeblichen Staatsnotstand nicht mehr erfüllen will.
Bei den in Deutschland aufgenommenen Geldern ist regelmäßig deutsches Recht anwendbar. Nach deutschem Recht ist die Republik Argentinien zur Rückzahlung der Anleihen verpflichtet.
Wir haben bereits Urteile gegen die Republik Argentinien erstritten, die Argentinien zur Zahlung verpflichten.
Die von uns vertretenen Anleger hatten ungünstige Umtauschangebote abgelehnt und bestanden auf vollständige Rückzahlung ihrer Gelder.
Ein von uns erstrittenes Urteil des Landgericht Frankfurt finden Sie hier zur Ansicht.
Ein zweitinstanzliches Urteil des OLG Frankfurt finden Sie hier.
Wir beraten Sie gerne zu argentinischen Staatsanleihen.
12.09.2008 Pressemitteilung
Argentinien-Anleihen geplatzt: Leverkusener Anwalt gewinnt Prozess gegen die Republik Argentinien
Auch Ende 2008 verjähren wieder Ansprüche
Leverkusen / Buenos Aires
– Wer bislang der Meinung war, Staatsanleihen seien risikofreie
Anlageformen, der wurde durch den Staat Argentinien eines besseren
belehrt. Die Republik lieh sich 1996 über Staatsanleihen Geld zur
Staatssanierung. Auch deutsche Anleger wurden dabei mit Zinssätzen von
fast zwölf Prozent zu Investitionen gelockt.
Doch im Jahre
2006 verweigerte die marode Republik nicht nur die Zinsausschüttungen,
sondern zahlte auch die Einlage nicht an Anleger zurück. Der
Leverkusener Rechtsanwalt Guido Lenné hat nun im Auftrag eines geschädigten Mandanten die
Republik Argentinien auf Zahlung verklagt. Dazu Lenné: „Mein Mandant
glaubte an die Zuverlässigkeit eines Staates und war höchst enttäuscht,
als Argentinien die Zahlungen einstellte. Als dann der Protest unter
den geschädigten Anlegern lauter wurde, bot Argentinien einen
schlechten Umtausch der Anleihe an und berief sich im Übrigen auf einen
Staatsnotstand. Nach meiner Rechtsauffassung verweigert Argentinien die
Rückzahlungen zu Unrecht“.
Gestern traf man sich vor dem
Landgericht Frankfurt, wo der Prozess zugunsten des Mandanten von Lenné
entschieden wurde. Mit dem Urteil fließen zwar noch keine Gelder, aber
Lenné ist zuversichtlich, dass es nun weitere Bewegung geben wird,
Argentinien zu der Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen zu bewegen.