Informationen aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts

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. . . WDR-Interview mit Rechtsanwalt Lenné zu Bankenhaftung bei Falschberatung . . .


27.08.2010: BGH entscheidet wieder für geschädigten Kapitalanleger

Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen, auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis auch der weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09).

BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09


19.08.2010: Noa Bank pleite

Die als ethische Alternative zu den Großbanken angetretene Noa Bank ist nach nicht einmal einem Jahr im Markt pleite. Die Finanzaufsicht BaFin, die das Institut seit Wochen im Visier hatte, schloss die Noa Bank am Mittwoch, um das verbliebene Vermögen zu sichern.

14.000 Kunden drohen Verluste. Bis zu einem Betrag in Höhe von 50.000 € müsste die Einlagensicherung eingreifen. Höhere Beträge können ggf. eingeklagt werden.


13.08.2010: Schon wieder Sparkassen AGB unwirksam

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 08.06.2010, Az.: 7 O 466/10 einem Unterlassungsantrag der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB), stattgegeben und Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen für unwirksam erklärt.

Nr. 18 der Allgemeinen Bedingungen der Sparkassen lautet wie folgt:

“Nr. 18. Auslagen
Die Sparkasse ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Sparkasse in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut).”

Kunden können zu viel gezahlte Auslagen zurückfordern. Wir beraten Sie gerne.

25.07.2010: In 2010 schon über 100 US-Banken pleite

Seit Jahresbeginn mussten bereits mehr als 100 US-Banken schließen. Hunderte weitere kämpfen um ihr Überleben. Dennoch gibt es Richter in Deutschland, die urteilen, dass die Insolvenz einer Bank ein derart fernliegendes Risiko sei, dass Anleger hierüber nicht aufgeklärt werden müssten. Rechtsanwalt Lenné: "Hier wird offensichtlich, dass zahlreiche Lehman-Brothers-Geschädigte nun ein zweites Mal Opfer werden - diesmal Opfer schlechter Rechtsprechung. Gute anwaltliche Beratung ist gerade hier unersetzlich."


20.07.2010: Banken beraten weiterhin mangelhaft

Banken beraten ihre Kunden laut Stiftung Warentest immer noch schlecht . Trotz verschärfter gesetzlicher Auflagen für die Anlageberatung hat sich nichts geändert. Bereits im Sommer 2009 hatten die Tester den Banken ein miserables Zeugnis ausgestellt; das Ergebnis der neuen Untersuchung ist noch schlechter als im Vorjahr.


Zum Test


16.07.2010: Banken müssen Aufklärungspflicht über Kick-backs kennen

Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.

Beschluss des BGH vom 29.06.2010, XI ZR 308/09


14.07.2010: Banker auf Bewährung verurteilt

Zum ersten Mal ist ein Top-Banker in Deutschland im Zusammenhang mit der Finanzkrise verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf verhängte gegen Stefan Ortseifen, den ehemaligen Chef der Krisenbank IKB, eine zehnmonatige Bewährungsstrafe wegen Börsenkursmanipulation. 100.000 Euro muss er zusätzlich zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


10.07.2010: Fondsmanager Dieter Frerichs tötet sich bei Festnahme selbst

Der per internationalem Haftbefehl gesuchte Fondsmanager Dieter Frerichs hat sich auf Mallorca das Leben genommen. Die Polizei wollte ihn wegen Anlagebetrugs verhaften. Frerichs wurde verdächtigt 10.000 Kleinanleger und Banken um mindestens 200 Millionen Euro betrogen haben.

Weiterlesen z.B. auf Welt.de


06.07.2010: Reedereien in Kreditnot

Die deutsche Schifffahrt erholt sich langsam von der Finanzkrise. Einigen Banken geht es jedoch nicht schnell genug. So soll beispielsweise die HSH Nordbank derzeit gezielt Kredite für die Branche auslagern. Daher sind die Reedereien gezwungen, sich neue Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen, berichtet tagesschau.de hier.


01.07.2010: BGH spricht Schadensersatz bei Schrottimmobilien zu

Für Käufer von Schrottimmobilien könnte es der Durchbruch sein: Falls hohe Provisionen in Vermittlungsaufträgen verschleiert wurden, war dies laut BGH-Urteil eine arglistige Täuschung. Einer Anlegerin sprachen die obersten Richter daher Schadensersatz zu. Insbesondere der Bausparkasse Badenia drohen nun erhebliche Kosten.

Weiterlesen auf tagesschau.de


28.06.2010: Siemens will Bank gründen

Die Turbulenzen der Finanzmarktkrise haben den Technologiekonzern Siemens aufgeschreckt. Um sich unabhängiger von Kreditinstituten und deren Risiken zu machen, will das Unternehmen nun eine eigene Bank gründen. Der Antrag wurde bereits bei der Finanzaufsicht BaFin gestellt.


18.06.2010: Klagen gegen Sparkasse KölnBonn wegen IAK Dritte Köln GmbH & Co. Projekte Ludwigshafen / Wülfrath KG

Dem geschlossenen Immobilienfonds „IAK Dritte“ der Sparkasse KölnBonn droht möglicherweise sogar die Zahlungsunfähigkeit. Dies könnte für rund 150 Zeichner den Totalverlust ihres Geldes bedeuten. Anleger sollten Schadensersatzansprüche dringend prüfen lassen.


16.06.2010: Pflicht von Banken über wirtschaftliches Eigeninteresse aufzuklären

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 07.05.2010, Az. 17 U 67/09, erneut festgestellt, dass eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, den Kunden nicht nur darauf hinweisen muss, dass sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, sondern auch in welcher Höhe dies erfolgt.

Diese Aufklärung ist notwendig, um den Kunden einen Interessenkonflikt der Bank offen zu legen. Erst so wird der Kunde in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen. Diese Grundsätze gelten auch für Medienfonds.


01.06.2010: Lehmann verklagt JPMorgan Chase auf Schadensersatz

Die Lehman Brothers Holdings hat die zweitgrößte US-Bank JPMorgan auf fünf Milliarden Dollar Schadensersatz verklagt. In der beim Konkursgericht in Manhatten eingereichten Klage wirft Lehman JPMorgan vor, Kenntnisse von Interna der Investmentbank ausgenutzt zu haben.

Wenn JPMorgan an Lehman zahlen müsste, könnte dies sich positiv auf die Höhe der Insolvenzmasse auswirken. Dies wäre für Zertifikate-Inhaber erfreulich, die dann evtl. bessere Quoten auf ihre Forderungen erhalten könnten.

Rechtsanwalt Lenné: "Ich rate dazu, wenn Vergleiche ausgehandelt werden, die Zertifikate beim Anleger zu belassen." 


27.05.2010: BKA warnt - Immer mehr Geldautomaten sind manipuliert

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat einen deutlichen Anstieg bei der Kriminalität mit manipulierten Geldautomaten und Zahlungskarten registriert. 2009 seien 964 Geldautomaten in Deutschland manipuliert worden. Das seien etwa 20 Prozent mehr als im Jahr zuvor, sagte BKA-Präsident Ziercke in Berlin. Da einige Geldautomaten mehrmals von Kriminellen präpariert wurden, zählten die Ermittler mehr als 2000 Angriffe. 2008 wären es allerdings noch über 2300 Fälle gewesen. 2010 sind in den ersten vier Monaten des Jahres bereits 668 manipulierte Geräte festgestellt worden. Die präparierten Geldautomaten seien für die Bankkunden oft nicht zu erkennen, warnte der BKA-Chef.


20.05.2010: Manager Magazin berichtet: Immer mehr Banker müssen ins Gefängnis

Anderthalb Jahre nach dem Kollaps der großen isländischen Geldhäuser wandert eine wachsende Zahl von Bankmanagern hinter Gitter. Zwei weiteren Führungskräften der zusammengebrochenen Kaupthing-Bank werfen die Ermittler Scheingeschäfte in Milliardenhöhe vor. Der Ex-Aufsichtsratschef wird per internationalem Haftbefehl gesucht.

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14.05.2010: Über 100.000 € pro Haushalt

Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist im Jahr 2009 um ca. 240 Mrd. Euro auf 4,67 Billionen Euro angewachsen. Jeder Haushalt konnte sich nach den aktuellen Berechnungen der Bundesbank rein statistisch über ein Geldvermögen in Höhe von     115.900 Euro freuen. 


04.05.2010: Neues aus Argentinien - Umschuldung, die Zweite

2001 erklärte sich Argentinien für zahlungsunfähig. Ein Schock für ca. eine halbe Million privater Gläubiger, die dem Land über Anleihen Geld zur Verfügung gestellt hatten. 2005 unterbreitete das südamerikanische Land ein erstes Umschuldungsangebot. 75% der Gläubiger stimmten diesem Angebot damals zu und verzichteten damit gleichzeitig auf ca. 50% ihrer Forderungen. Nun braucht das Land offenbar wieder dringend Geld und somit Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten. Bedingt dadurch hat die Regierung Argentiniens den verbliebenen Gläubigern, also den 25%, die 2005 das erste Umschuldungsangebot nicht angenommen haben, ein weiteres Angebot unterbreitet.
Auch dieses Angebot ist mit Einbußen bezogen auf den ursprünglichen Nominalwert der ausgegebenen Anleihen bzw. den entgangenen Zinsen verbunden, soll aber die Forderungen zu etwa zwei Dritteln befriedigen. Das Angebot ist zweigeteilt und richtet sich einmal an institutionelle Investoren (Anlegern die Bonds in einer Höhe über 50.000 Dollar halten) und Kleinanleger mit geringerem Anlagevolumen. Institutionelle Anleger sollen einen neuen Bond mit einem Kapitalschnitt von 66,3% erhalten. Medienberichten zufolge soll die neue Anleihe bis 2033 laufen und voraussichtlich mit einem Zins von 7,82% für Euro-Titel ausgestattet sein. Nicht gezahlte Zinsen sollen ab 2005 anerkannt und durch einen neuen Bond beglichen werden.
Kleinanlegern soll dagegen einen neue Anleihe ohne Abschlag auf den Nennwert angeboten werden, die bis zum Jahr 2038 läuft. Allerdings wird der Zinssatz niedriger sein als der der ursprünglichen Anleihe. Wie der Wirtschafts- und Finanzminister Argentiniens Amado Boudou mitteilte, können Privatanleger zum Ausgleich mit der Bezahlung ihrer seit 2005 entgangenen Zinsen rechnen.

Quelle: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger


03.05.2010: Chancen auf Boni für Pannenvorstände

Noch nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers überwies die staatseigene KfW-Bank rund 320 Millionen Euro an das bankrotte Institut. Ein Nachspiel vor Gericht wird der Vorgang aber wohl nicht haben, die Staatsanwaltschaft will die Ermittlungen wegen Veruntreuung von Bankvermögen offenbar einstellen. 


01.05.2010: Folgen weitere Staatspleiten?

Der Finanzmanager Prof. Max Otte sieht einige Länder in einer gefährlichen Schieflage. Dem ARD-Magazin PlusMinus sagte er:

"Der Staatsbankrott droht in Portugal, Spanien, Italien vielleicht, Irland, England, den USA und Japan. Das ist schon ein bedenkliches Szenario."

Den Beitrag der ARD finden Sie hier.


25.04.2010: Vorsicht am Geldautomaten

Wie das Bundeskriminalamt mitteilt, sind im vergangenen Jahr mehr als 100.000 Menschen in Deutschland Opfer von Datenklau an Geldautomaten geworden. Der Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", 2009 seien bundesweit 960 Automaten manipuliert worden. Im Vergleich zu 2008 sei dies ein Anstieg von fast 20 Prozent. Der entstandene Schaden wird auf rund 40 Millionen Euro geschätzt.


24.04.2010: Massive Interessenkonflike bei Banken?

Goldman Sachs soll Anleger um mehr als eine Milliarde Dollar gebracht haben, indem die Bank ihnen ein Finanzprodukt verkaufte, das von vornherein zum Scheitern verurteilt war.

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Rechtsanwalt Lenné: "Es geht zu wie im Kasino. Die Bank gewinnt immer. Solches Handeln muss verboten werden."

Gegen eigene Kunden soll auch die Deutsche Bank gewettet haben. Das Stuttgarter Oberlandesgericht  verurteilte am 26.02.2010 das Verhalten der Deutschen Bank. Sie habe ihrem Kunden, einer GmbH aus Freiberg am Neckar, eine Art Glücksspiel verkauft. Dabei, so die Richter, spielte die Bank gegen den Kunden, denn sie wollte "...einen Gewinn erzielen, der zwangsläufig den Verlust des Gegners ausmacht".

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21.04.2010: Citigroup mit Milliardengewinnen

Die US-Großbank Citigroup schreibt wieder Milliardengewinne. Im ersten Quartal fuhr das drittgrößte US-Geldinstitut einen unerwartet hohen Gewinn von 4,4 Milliarden Dollar ein - nach knapp einer Milliarde Dollar Verlust noch im Vorjahr.


17.04.2010: Klagewelle nach Lehman-Pleite

Wie die Rechtsanwälte der Dresdner Bank, heute Commerzbank, mitgeteilt haben, sind nach der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman-Brothers über 1.000 Klagen alleine gegen diese Institute eingereicht worden.

Rechtsanwalt Lenné: "Es ist ärgerlich, dass die Banken die Prozesse verzögern. Anwälte gibt es genug in Deutschland. Eine schnellere Bearbeitung wäre problemlos zu gewährleisten."


31.03.2010: Besserer Schutz für Kreditnehmer

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.03.2010, Az.: XI ZR 200/09, säumige Kreditnehmer vor schnellen Zwangsvollstreckungen geschützt, falls deren Kredite und die Grundschuld weiterverkauft wurden. Die Kredit-Käufer müssen alle Pflichten aus dem Kreditvertrag mit übernehmen urteilte der Bankrechtssenat in Karlsruhe.

Zur Pressemitteilung des BGH


22.03.2010: Kartellamt ermittelt wegen überhöhter Geldautomaten-Gebühren 

Gegen mehr als 280 Banken in Deutschland hat das Bundeskartellamt Ermittlungen wegen Verdachts auf Wettbewerbsbeschränkung, verbotener Diskriminierung und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. Geprüft wird, ob die Banken bei Bargeldabhebung an fremden Geldautomaten überhöhte Gebühren von den Kunden oder anderen Banken verlangen.


12.03.2010: Bilanztricks bei Lehman-Brothers?

Wie tagesschau.de hier meldet, war die US-Investmentbank Lehman Brothers offenbar bereits Wochen vor ihrem Zusammenbruch praktisch zahlungsunfähig. Die Bank habe zudem Buchungstricks angewendet, heißt es in einem 2200 Seiten starken Bericht. Damit sei der Eindruck erweckt worden, dass Lehman seinen Verschuldungsgrad verringert hätte.


08.03.2010: Vertrauen in Banken ist weg

Fast die Hälfte der Deutschen hat nach der Finanzkrise keine gute Meinung mehr von den Banken. Hier lesen Sie weiter.


25.02.2010: Neue Beratungsprotokolle schützen Kunden kaum

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW hat schwere Mängel in den Geldanlage-Protokollen aufgezeigt. Nun beweisen erste Fälle: Anleger werden immer noch manipuliert. Den lesenswerten Beitrag finden Sie hier.

Rechtsanwalt Lenné: "Das war zu befürchten. Das Gesetz war ein Schnellschuß. Schnellschüsse treffen aber nur selten ins Schwarze. Besser wäre eine Beweislastumkehr. Banken sollten beweisen müssen, dass sie richtig beraten haben. Der Kunde ist sonst zu oft wehrlos ausgeliefert. Außerdem brauchen wir mehr ökonomische Bildung in Deutschland."


21.02.2010: Beratungen bei Postbank oft provisionsgeleitet?

Wie das ZDF berichtet, erhalten rund 4000 Postbank-Berater kein Gehalt, sondern  sind auf Provisionen angewiesen, die sie für den Verkauf von Verträgen kassieren. Den ZDF-Beitrag finden Sie hier.

Rechtsanwalt Lenné: "Gerade die provisionsabhängigen Berater verkaufen häufig nicht im Kundeninteresse, sondern im eigenen Verdienstinteresse. Falschberatungen sind die Folge. Wer seinen Kunden jedoch falsch berät, riskiert Schadensersatzprozesse."


09.02.2010: Geprellte Rentner entführen Anlageberater

Am Landgericht Traunstein läuft derzeit ein Prozess gegen fünf Rentner, die ihren Anlageberater brutal entführt haben sollen. Ein 74-Jähriger Beschuldigter hat ausgesagt, er habe den Mann nur zu "ein paar Tagen Urlaub" eingeladen, um sein Geld zurückzubekommen. Das Opfer der Entführer hatte laut Anklage rund 1,4 Millionen Euro der Rentner verzockt. 


07.02.2010: Stern.de berichtet über Lehren aus der Krise

"Die Banken und Investmenthäuser zocken erneut an den Finanzmärkten, als hätte es die Krise nie gegeben. Und die Bonus-Zahlungen - gebunden an kurzfristige Gewinnziele - haben schon längst wieder das Vorkrisenniveau erreicht."

Den lesenswerten Beitrag finden Sie hier


28.01.2010: Einfallsreichtum bei Bankentgelten

Das Handelsblatt berichtet online über unzulässige Bankentgelte und verweist auf die Erfolge der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. In ca. 4.500 Fällen ist der Verbraucherschutzverband in den letzten Jahren tätig geworden. Derzeit laufen Klagen vor dem Bundesgerichtshof gegen die Sparkassen Dieburg, Darmstadt, Offenbach am Main und Gelnhausen. Die Institute verweigerten dem Verein den Zugang zu ihren Preis-Leistungsverzeichnissen.

Den Artikel finden Sie hier

16.01.2010: Banken schwächeln noch bei Dokumentationspflicht

Seit dem 01.01.2010 müssen Banken jedes Beratungsgespräch protokollieren. Die "Welt am Sonntag" hat die Probe gemacht und eine Sparkassen, die Commerzbank und die Deutsche Bank getestet. Das Ergebnis ist ernüchternd. Der Beitrag ist hier zu lesen.

Rechtsanwalt Lenné: "Ich hatte befürchtet, dass diese Maßnahme des Gesetzgebers den Schutz der Anleger in Deutschland kaum spürbar verbessern wird. Auf die ersten Prozesse in denen die neuen Beratungsprotokolle relevant sind, bin ich gespannt."

13.01.2010: Frankfurter Sparkasse - Lehman-Opfer entschädigt

92% der 5000 Lehman-Geschädigten der Fraspa hätten ihr Entschädigungsangebot angenommen, teilte die Frankfurter Sparkasse vergangenen Montag mit. Opfervertreter bezweifeln die Zahl und sprechen von "Wunschdenken".

Rechtsanwalt Lenné: "Auch ich kann mir nicht vorstellen, dass die Angaben zutreffend sind. Nach wie vor lassen sich viele Lehman-Opfer bei mir beraten. Der Fall ist also noch nicht abgehakt. Die Banken sollten nicht wieder zum Tagesgeschäft übergehen."


08.01.2010: Sparkassenverband entschuldigt sich

Seit nun bereits 9 Tagen gibt es bei ca. 30 Millionen Giro- oder Kreditkarten Probleme  am Geldautomaten oder beim Bezahlen mit Karte im Handel. Jetzt hat sich der Deutsche Sparkassen- und Giroverband für die Bankkarten-Panne entschuldigt und angekündigt, betroffenen Kunden zu entschädigen.


28.12.2009: taz berichtet über Verkaufsdruck in Banken

"Jeder ,Banker' weiß, dass man eine Zielerreichung von 100 Prozent, selbst 80 Prozent, nur dann schafft, wenn man dem Kunden Anlagen andreht, die er nicht braucht bzw. die er gar nicht haben will…", heißt es in dem lesenswerten Artikel.

Quelle: taz.de


18.12.2009: Beratungsprotokolle bei Wetpapierkauf ab 2010 Pflicht

Banken müssen ab Januar Anlagegespräche mit Privatkunden dokumentieren. Was der Gesetzgeber gut gemeint hat, bringt Verbrauchern nicht automatisch mehr Sicherheit. "Wachsamkeit bleibt erforderlich", so der Leverkusener Rechtsanwalt für Bankenrecht Guido Lenné.

Das Beratungsprotokoll muss insbesondere „vollständige Angaben“ enthalten über:

  • den Anlass der Anlageberatung
  • die Dauer des Beratungsgesprächs
  • die Informationen über die persönliche Situation des Kunden sowie über die erwähnten Geldanlagen
  • die vom Kunden genannten wesentlichen Anliegen und deren Gewichtung
  • die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe

"Ich erwarte, dass geschickte Verkäufer ihre unwissenden Kunden auch zukünftig dazu bringen werden Protokolle zu unterschreiben, die nicht die ganze Wahrheit enthalten", so Lenné weiter. "Ob die Beratung besser wird, oder die Dokumentation dazu dient Gegenargumente in Schadensersatzprozessen zu schaffen, bleibt abzuwarten."


15.12.2009: Stiftung Warentest prüft Anlageberatung - Banken haben nichts gelernt

Ein Jahr nach Lehman ist die Beratung der Banken noch so schlecht wie ihr Ruf. Das ist das Ergebnis aus 147 Beratungsgesprächen, die die Stiftung Warentest bei 21 Banken verdeckt durchgeführt hat. Dabei hatten die Tester angegeben, dass sie 30.000 Euro auf fünf Jahre sicher anlegen wollten und sich eine Rendite von 4 Prozent wünschten.

Keine Bank erhielt das Qualitätsurteil „Gut“. Von den 21 Großbanken, Sparkassen und Raiffeisenbanken waren 3 knapp „befriedigend“, 16 „ausreichend“ und 2 „mangelhaft“.

Quelle: test.de

"Das Ergebnis überrascht mich nicht", so Rechtsanwalt Lenné zur Pressemitteilung von Finanztest. "Die Banken machen weiter, wie bisher, aber die Kunden werden zum Glück kritischer und lassen sich nicht mehr alles so leicht verkaufen, wie vor der Lehman-Pleite".


11.12.2009: Droht Griechenland der Staatsbankrott?

Nach Argentinien und Island könnte es auch in Griechenland zu einer Staatspleite kommen. Anleger die in griechische Staatsanleihen investiert sind, fürchten bereits Ausfälle. Die Ratingagentur Fitch hat ihr Urteil über die Kreditwürdigkeit des Landes abgewertet.

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. bei n-tv.de.

In den Fällen von Argentinien und Island konnte Rechtsanwalt Lenné vielen Anlegern helfen. Sollte es bei griechischen Anleihen zu Ausfällen kommen, werden wir wieder für die Rechte der Investoren eintreten.


06.12.2009: Apotheker- und Ärztebank braucht Hilfe

Die Apobank benötigt Hilfe von den Genossenschaftsbanken. Das größe genossenschaftliche Institut war zuletzt umfangreich in strukturierte Finanzanlagen investiert. Diese hatten in der Finanzkrise erhebliche Kurseinbrüche erlitten und die Apobank damit stark belastet.

Weitere Informationen z.B. bei sueddeutsche.de


05.12.2009: BGH entscheidet zur Pflicht des Anlageberaters Pressemitteilungen zu lesen

Geriert sich ein Anlageberater in Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung als kompetent, so hat er sich aktuelle Informationen über das Anlageobjekt zu verschaffen. Dazu gehört auch die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse, insbesondere in der Börsenzeitung, der Financial Times Deutschland, dem Handelsblatt und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

BGH, Urteil vom 5. November 2009 - III ZR 302/08 - OLG Karlsruhe in Freiburg
LG Konstanz


03.12.2009: Hinweisbeschluss des LG Düsseldorf - Citibank musste auf Gläubigerstellung hinweisen

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 24.11.2009, Az. 10 O 191/09, darauf hingewiesen, dass die Citibank hätte offenlegen müssen, dass ihre amerikanische Muttergesellschaft Hauptgläubigerin der Lehman Brothers Investment Bank war. 

Quelle: dasinvestment.com


02.12.2009: BGH Urteil zu Hinweispflichten zum Risiko des Totalausfalls

a) Auch eine optimistische Erwartung der Entwicklung einer Kapitalanlage darf einer Anlageempfehlung zugrunde gelegt werden, wenn die diese Erwartung stützenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist.                                                                        Darüber hinausgehende Risikoabschläge, die der einer Prognose innewohnenden Unsicherheit Rechnung tragen sollen, sind für eine angemessene Darstellung des Risikos der Anlage nicht erforderlich.


b) Inhalt und Umfang der Hinweispflicht zum Risiko eines Totalausfalls hängen bei Empfehlung der Kapitalanlage in einen Immobilienfonds nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote des Fonds, sondern vielmehr von dessen konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und dem von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt.


BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08 - OLG Frankfurt/Main
LG Frankfurt/Main


22.11.2009: Kunden von Citibank und Hamburger Sparkasse verlieren 350 Mio. €

Die Pleite von Lehman Brothers hat bei vielen Kapitalanlegern in Deutschland riesige Verluste verursacht. Nun wurden erstmal Zahlen veröffentlicht, aus denen das Ausmaß der Katastrophe ersichtlich wird.

Weitere Infos z.B. bei boerse-online.de


19.11.2009: Tausch von Kreditkarten mehr als Vorsichtsmaßnahme?

100.000 Bankkunden erhalten in diesen Tagen neue Kreditkarten. Die Banken sprachen  von einer Vorsichtsmaßnahme. Erstmals haben Geldinstitute jetzt jedoch auch  zugegeben, dass es nach dem  Abgriff von Daten in Spanien tatsächlich zu mißbräuchlichen Benutzungen von Karten gekommen ist. Kunden sollten Ihre Kreditkartenabrechnungen genau überprüfen.

Weitere Infos z.B. bei welt.de


17.11.2009: Sittenwidrige Schädigung von Fondsanlegern

Der BGH hat zur Mitwirkung einer das Fondsobjekt finanzierenden Bank an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Fondsanlegern durch einen Gründungsgesellschafter entschieden. 

Das Urteil finden Sie hier.


12.11.2009: Jetzt schon 120 Bankenpleiten in USA

Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise sind in den USA fünf weitere Banken zusammengebrochen. Damit stieg die Zahl der Bankenpleiten seit Jahresbeginn auf 120. 2008 mussten 25 Institute und 2007 lediglich drei Banken geschlossen werden. 

In Deutschland sind seit Ende des 2. Weltkrieges ca. 150 Banken zahlungsunfähig geworden. Eine Liste finden Sie hier.


08.11.2009: „Was macht Ihre Bank mit Ihrem Geld?”

Derzeit läuft eine Radiowerbung für eine Bank, die sich selbst  eine "andere Bank" nennt. Wer steckt eigentlich dahinter? Ein 36-jähriger Belgier namens Francois Jozic. Welt.de hat mit ihm gesprochen. Den Artikel finden Sie hier.


06.11.2009: Hamburger Sparkasse entschädigt freiwillig Inhaber von Lehman-Zertifikaten

Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, hat die Haspa nach Klageerhebung eines geschädigten Kapitalanlegers freiwillig Schadensersatz in voller Höhe geleistet. Die Lehman-Zertifikate waren nach der Insolvenz der Investmentbank wertlos geworden.

Informationen zu Lehman-Zertifikaten finden Sie hier.


02.11.2009: Neue AGB der Banken gelten

Seit dem 01.11.2009 gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Die Änderungen betreffen z.B. Überweisungen und die Haftung bei Missbrauch von EC-Karten. tagesschau.de hat die wichtigsten Änderungen übersichtlich erläutert.

Hier weiterlesen


28.10.2009: Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse wirksam

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte über die Wirksamkeit der Abtretung einer Darlehensforderung durch eine Sparkasse zu entscheiden. In dem zugrunde liegenden Fall begehrt der Kläger gegenüber der von ihm in Anspruch genommenen Sparkasse die Feststellung, dass ein zwischen ihnen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zustande gekommenes Darlehensverhältnis ungeachtet einer Abtretungserklärung der Sparkasse fortbestehe und diese auch weiterhin Inhaberin der zur Absicherung der Darlehensrückzahlungsforderungen eingetragenen Grundschulden sei. Der Kläger ist der Auffassung, die Abtretung sei wegen Verstoßes gegen das Bankgeheimnis und gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger) unwirksam. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.

Der XI. Zivilsenat hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Die Beklagte war zur Abtretung der Darlehensforderung befugt, weil der Abtretung weder das Bankgeheimnis noch die genannte Strafvorschrift entgegenstehen. In Bezug auf einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis hat der Senat seine Grundsatzentscheidung vom 27. Februar 2007 (BGHZ 171, 180) bestätigt, dass die Wirksamkeit der Forderungsabtretung durch einen möglichen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht des Kreditinstituts - wie auch gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen - nicht berührt wird. In Ergänzung zu dieser Entscheidung hat der BGH-Senat nunmehr entschieden, dass eine Forderungsabtretung durch eine als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierte Sparkasse auch keine - unter Strafe gestellte - Verletzung eines Privatgeheimnisses im Sinne des § 203 StGB darstellt.

zur Pressemitteilung des BGH                            


26.10.2009: Weitere Bankenpleiten in Deutschland möglich

Wie focus.de berichtet, hält der Chef der Bundesanstalt für Finanzaufsicht, Jochen Sanio, weitere Bankenpleiten in Deutschland für möglich.

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23.10.2009: Magazin Finanztest untersucht Banken - fragwürdige Verkaufspraktiken

Das Magazin Finanztest hat die Bankberatung unter die Lupe genommen. Dabei wurden teils schockierende Ergebnisse festgestellt. So wurden wohl einer fast 80-Jährigen gleich mehrere Bausparverträge verkauft, deren Zuteilung erst zwanzig Jahre später erfolgten sollte. Und dies ist nicht die einzige fragwürdige Verkaufspraktik deutscher Banken. Nach wie vor beraten viele Geldinstitute am Bedarf der Kunden vorbei.

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18.10.2009: Informierte HSH Nordbank die BaFin absichtlich nicht?

Omega - der letzte Buchstabe des griechischen Alphabets: Seit dieser Woche ist er auch Synonym für einen Deal, der die HSH Nordbank fast in den Ruin führte. Der  Vorstand der Landesbank hatte das Geschäft mit hochriskanten Wertpapieren genehmigt. Die Bankenaufsicht wurde nicht informiert.

Quelle: tagesschau.de              Weiterlesen


16.10.2009: Datenpanne bei Finanzdienstleister AWD

Beim Hannoveraner Finanzdienstleister AWD sind offenbar Kundendaten in großem Umfang entwendet worden. Dem NDR wurden mehr als 25.000 Datensätze zugespielt. Diese enthalten Adressen, Telefonnummern und Vertragsabschlüsse von Kunden aus Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern.

Quelle: ndr.de                             Weiterlesen


13.10.2009: Niederländische Privatbank pleite - Kunden räumen Konten über Nacht

In den Niederlanden ist die Privatbank DSB pleite gegangen und das dank ihrer Kunden: In einer beispiellosen Nacht-und-Nebel-Aktion haben diese ihre Konten geräumt - und die DSB in den Ruin getrieben. Sie wird jetzt von der staatlichen Zentralbank DNB übernommen.

Quelle: tagesschau.de                     Weiterlesen


11.10.2009: Bundesbank führt zukünftig Aufsicht über Banken

Die künftige Koalition aus Union und FDP will die Finanzaufsicht in Deutschland radikal umbauen. Die Kontrolle der Banken soll künftig alleinige Aufgabe der Bundesbank sein. Bisher teilen sich die Bundesbank und die Finanzaufsicht BaFin diese Aufgabe.

Quelle: zeit.de                        Weiterlesen


05.10.2009: Die neuen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen

Banken schicken Kunden jetzt heftdicke neue Geschäftbedingungen. Darin steht nicht nur Gutes. Besonders ärgerlich: Bislang wurde bei einer Überweisung immer geprüft, ob die Kontonummer mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt. Künftig orientiert sich die Bank nur noch an der Kontonummer und der angegebenen Bankleitzahl. Sind diese falsch, kann das überwiesene Geld auf dem verkehrten Konto landen. Es zurückzubekommen, ist schwierig.

Quelle: sz-online.de                            Weiterlesen


02.10.2009: Pressemitteilung des BGH: Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung

Die Kläger nehmen die beklagte Bank auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds in Anspruch. Mit einem am 31. Dezember 2004 bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg (ÖRA) eingegangenen Anwaltsschreiben vom 30. Dezember 2004 beantragten die Kläger gegen die Beklagte deshalb die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Auf telefonische Nachfragen wurde dem von den Klägern beauftragten Rechtsanwalt erklärt, die Schlichtungsstelle sei überlastet und ein weiteres Betreiben des Verfahrens sei nicht absehbar. Am 5. September 2005 wurde von den Klägern ein Gebührenvorschuss angefordert. Der Antrag wurde der Beklagten zusammen mit einer Ladungsverfügung vom 6. Februar 2006 bekannt gegeben. Das Schlichtungsverfahren wurde am 23. März 2006 eingestellt. Daraufhin haben die Kläger gegen die Beklagte Klage erhoben. Die Beklagte hat unter anderem die Einrede der Verjährung mit der Begründung erhoben, der Güteantrag habe aufgrund der Verzögerungen im weiteren Verfahren keine rückwirkende Hemmung der Verjährung herbeiführen können.

Die Vorinstanzen haben die Klage wegen Verjährung abgewiesen.

Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der von den Klägern geltend gemachte Schadensersatzanspruch ist nicht verjährt. Vielmehr ist die Verjährung durch die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrages gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB rechtzeitig gehemmt worden. Der - den geltend gemachten Anspruch hinreichend genau bezeichnende - Güteantrag ist durch den Prozessbevollmächtigten der Kläger noch innerhalb der mit Ablauf des 31. Dezember 2004 endenden Verjährungsfrist bei der Schlichtungsstelle eingereicht worden. Zwar ist die Bekanntgabe des Antrags gegenüber der Beklagten erst über 13 Monate später veranlasst worden. Dies ist aber noch als "demnächst" im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 BGB anzusehen. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Bekanntgabe "demnächst" veranlasst worden ist, hat der Senat auf die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur gleichgelagerten Fragestellung im Rahmen der Zustellung nach § 167 ZPO zurückgegriffen. Danach darf nicht auf eine rein zeitliche Betrachtungsweise abgestellt werden. Vielmehr sollen, da die Bekanntgabe von Amts wegen geschieht, die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des Geschäftsbetriebes der Gütestelle bewahrt werden, weil diese Verzögerungen von ihnen nicht beeinflusst werden können. So lag der Fall hier. Die Kläger hatten alle von ihnen geforderten Mitwirkungshandlungen, wie insbesondere die Einzahlung des angeforderten Gebührenvorschusses, zeitnah erbracht, um die Bekanntgabe des Güteantrags zu erreichen. Die Verzögerung der Bekanntgabe war allein durch die Arbeitsüberlastung der ÖRA im Jahr 2005 bedingt, die durch die Änderung des Verjährungsrechts und die dadurch hervorgerufene Sondersituation einer drohenden Verjährung von sog. Altansprüchen zum 31. Dezember 2004 entstanden war. Aufgrund dessen hätten die Kläger die Bearbeitung ihres Güteantrags nicht weiter beschleunigen können. Die Kläger hätten stattdessen auch nicht den Klageweg beschreiten oder das Mahnverfahren einleiten müssen. Für eine solche Pflicht besteht keine rechtliche Grundlage.

Im zur Entscheidung stehenden Fall kann das Bestehen oder Nichtbestehen eines Schadensersatzanspruchs noch nicht abschließend beurteilt werden. Vielmehr wird das Berufungsgericht nach Zurückverweisung der Sache die erforderlichen Feststellungen zu treffen haben.

Urteil vom 22. September 2009 – XI ZR 230/08

LG Marburg – Urteil vom 6. Juni 2007 – 2 O 317/06

OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 18. Juni 2008 – 15 U 146/07 


28.09.2009: Rückabwicklung eines Darlehens infolge undeutlicher Widerrufsbelehrung

Eine einem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung, die von einem unbefangenen rechtsunkundigen Leser dahin verstanden werden kann, die Widerrufsfrist werde unabhängig von der Vertragserklärung des Verbrauchers bereits durch den bloßen Zugang des von einer Widerrufsbelehrung begleiteten Vertragsangebots des Vertragspartners in Gang gesetzt, entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB.

Bilden Verbraucherdarlehensvertrag und finanziertes Geschäft eine wirtschaftliche Einheit und ist das Darlehen dem Unternehmer bereits teilweise zugeflossen, so hat der vom Verbraucher erklärte Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Vertragserklärung zur Folge, dass der Darlehensgeber im Abwicklungsverhältnis an die Stelle des Unternehmers tritt. Ist das verbundene Geschäft nicht vollständig fremdfinanziert worden, muss der Darlehensgeber dem Verbraucher auch den von diesem aus eigenen Mitteln an den Unternehmer gezahlten Eigenanteil zurückerstatten.


BGH, Urteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08 - OLG Karlsruhe LG Karlsruhe


23.09.2009: Schlechtes Zeugnis für Banken in Deutschland

Die EU-Kommission hat den deutschen Banken ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt. Die Kontoführung sei für die Kunden doppelt so teuer wie in Belgien oder den Niederlanden. Zudem sei es oft besser, den Empfehlungen der Finanzberater nicht zu vertrauen.

Quelle: tagesschau.de                         Weiterlesen

Rechtsanwalt Lenné: "Hier ist die Politik gefordert, aber auch der Kunde selbst. Wer in eine Bank geht, muss wissen, dass hier Geld verdient wird, wie in jedem anderen Unternehmen auch. Kunden sollten genau so kritisch sein, wie wenn sie ein gebrauchtes Auto kaufen. Und es sollte nur gekauft werden, was vollständig verstanden wird." 


22.09.2009: Sparkasse Hannover bietet Lehman-Geschädigten Entschädigungen an

Mit einem seltenen Angebot geht die Sparkasse Hannover auf ihre Kunden zu, die von der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers betroffen sind. Sie bietet allen Kunden, die über sie Anleihen oder Zertifikate von Lehman Brothers erworben haben, den Ankauf dieser Papiere im Wege eines Vergleiches an.

Für Papiere, die vor dem 16.03.2008 - dem Beinahe-Kollaps des Investmenthauses Bear Stearns - erworben worden sind, bietet die Sparkasse Hannover 50 % des Nominalwertes, für später erworbene Papiere 75 % des Nominalwertes an. Das Angebot ist befristet bis zum 16.11.2009 und richtet sich an rund 1.000 Kunden mit einem Gesamtvolumen von ca. 30 Millionen Euro, auch an diejenigen, die bislang noch keine Ansprüche geltend gemacht haben.

Die Sparkasse Hannover beabsichtigt mit dieser einmaligen Aktion einen Schlussstrich unter die Auswirkungen der Lehman-Insolvenz zu ziehen.

Zur Pressemitteilung der Sparkasse Hannover

Rechtsanwalt Lenné zu dieser Meldung: "Die Banken sind nervös geworden. Vor allem die Rechtsprechung der letzten Jahre zu versteckten Rückvergütungen, den sogenannten Kick-backs, trifft die Geldinstitute hart. Die Sparkasse Hannover ist daher im Gegensatz zu anderen Banken gut beraten auf Ihre Kunden zuzugehen."


21.09.2009: Wie der NDR berichtet verschenkte die HSH Nordbank Millionen

Die angeschlagene HSH Nordbank hat offenbar 45 Millionen US-Dollar an die US-Investmentbank Goldman Sachs gezahlt, obwohl sie nicht dazu verpflichtet war. Dies berichtet der NDR heute.

Quelle: ndr.de                   Weiterlesen


20.09.2009: Ansprüche in Lehman-Insolvenzverfahren unbedingt geltend machen

Die Chefliquidatorin für die europäischen Teile der insolventen Lehman-Bank macht Käufern von Lehman-Zertifikaten Hoffnung "Aktuell konnten wir durch den Verkauf bestimmter Vermögenswerte mehr als 12 Milliarden Cash aufbauen.“ 

Quelle: newsmax.de            Weiterlesen

Rechtsanwalt Lenné: "Nach meinem Kenntnisstand bieten alle Banken die in Deutschland Lehman-Zertifikate vertrieben haben ihren Kunden an, die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu übernehmen. Davon sollten Kunden Gebrauch machen."


17.09.2009: tagesschau.de interviewt Wirtschaftsweisen - Nicht-Rettung von Lehman war  gravierender Fehler

Peter Bofinger ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Würzburg. Außerdem ist er seit 2004 im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und gehört damit zu den fünf Wirtschaftsweisen.   Im Interview mit tagesschau.de bezeichnet Bofinger es als einen gravierenden Fehler, das Lehman-Brothers nicht gerettet wurde. Aber er sagt auch: Banken müssen pleite gehen dürfen.

Hier lesen Sie das vollständige Interview


13.09.2009: Ein Jahr nach der Lehman-Pleite - es läuft weiter wie gehabt

In den Großbanken sprudeln wieder die Milliardengewinne, Top-Manager erhalten saftige Boni, und an den Märkten wird munter kurzfristig spekuliert. Haben die Banken aus der Lehman-Pleite nichts gelernt? Ist das Kasino wieder geöffnet?

Quelle: boerse.ARD.de                       Weiterlesen


07.09.2009: Kommunikationsproblem verantwortlich für Lehman-Pleite?

In der Woche vor der Lehman-Pleite versuchten die britische und die amerikanische Regierung, den Kollaps zu verhindern. Dass es nicht klappte, lag möglicherweise an einem Kommunikationsproblem zwischen den Finanzministern.

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05.09.2009: Falschgeld von der Post

Einer alten Frau wurde in einer Postagentur in Hagen ein laienhaft gefälschter 100-Euro-Schein untergeschoben - erst eine zweite Bank bemerkte die Blüte.

Die Rentnerin bleibt, als letzte Besitzerin, bevor die Fälschung erkannt wurde, auf dem Schaden sitzen. Die 100 Euro würden der Kundin nicht erstattet, so ein Postsprecher: „Aus grundsätzlichen Erwägungen.”

Quelle: derWesten.de       Weiterlesen


25.08.2009: Interessante Info im IHK-Newsletter: Was kostet eine gestohlene Kreditkarte?

Gestohlene Kreditkartendaten sind eine beliebte Handelsware auf Untergrundmarktplätzen, wo sie von Online-Kriminellen stapelweise angeboten werden. Deutsche Kreditkarten sind derzeit teurer als andere. Im kriminellen Untergrund gibt es eine Reihe von Handelsplattformen, auf denen ausspionierte Kontoinformationen, Passwörter und Kreditkartendaten feil geboten werden. Gestohlene Kreditkartendaten kosten zurzeit zwischen zwei und sechs US-Dollar, wobei deutsche und französische Karten mit sechs Dollar zu den teuersten gehören.

Im Blog des Antivirusherstellers Kaspersky Lab berichtet Dmitry Bestuzhev über eine solchen Untergrundmarktplatz, auf den er bei der Analyse von Malware gestoßen ist. Dort werden nicht nur Kreditkartendaten verschiedener Herkunft angeboten. Die Betreiber der Website bieten auch telefonischen Support in Deutsch und Englisch über eine Premiumrufnummer (0900) an, sowie eine gewisse Gewährleistung. Diese beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Rückerstattung, falls eine Karte beim Online-Bezahldienst Click&Buy nicht akzeptiert wird. Die Garantie gilt für deutsche Kreditkarten nur 30 Minuten lang, für Karten aus anderen Ländern immerhin 24 Stunden. Dabei sind deutsche Kreditkarten unter den teuersten, obwohl reichlich davon erhältlich zu sein scheinen.Der Handel mit gestohlenen Kreditkarten ist im Untergrund ein Geschäft wie jedes andere. Die besagte Website enthält auch Links zu weiteren Websites, die andere kriminelle Dienstleistungen anbieten.

Quelle: http://www.ihk-newsletter.de


24.08.2009: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen "Börsenguru" Frick

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen "Börsenguru" Markus Frick. Das Gericht hat zu klären: Hat er "nur" Aktien gepusht, die er selbst besaß? Oder - noch viel schlimmer - steckt er mit Netzwerken unter einer Decke, die wertlose Unternehmen ummodeln, um sie ahnungslosen Anlegern anzudrehen?

Quelle: boerse.ARD.de                         Weiterlesen


21.08.2009: BGH zur Hemmung der Verjährung gegenüber Gläubiger und Bürgen

Eine durch ernsthafte Verhandlungen des Hauptschuldners mit dem Gläubiger gemäß § 203 Satz 1 BGB bewirkte Hemmung der Verjährung ist auch gegenüber dem Bürgen wirksam.

Eine gegen den Bürgen erhobene Klage hemmt auch bei einem späteren Untergang des Hauptschuldners als Rechtsperson gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB die Verjährung der Hauptschuld (Fortführung von BGHZ 153, 337, 342 f.).

BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08  (OLG München, LG München I)


20.08.2009: Stiftung Warentest vergleicht Dispo-Zinsen - Citibank teuer

Das ist wenig kundenfreundlich: Obwohl sich Banken derzeit so günstig wie lange nicht Geld leihen können, geben sie dies nicht an ihre Kunden weiter. Die Dispozinsen liegen im Durchschnitt noch immer bei 11,6 Prozent. Das ergab die Finanztest-Analyse von 57 Kreditinstituten. Den höchsten Satz verlangt die Citibank. Mit 16,99 Prozent liegt der Dispozins hier knapp 16 Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank.


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19.08.2009: BaFin hatte laut Spiegel und Manager-Magazin Hinweise auf Lehman-Risiko

Die deutsche Finanzaufsicht gerät massiv in die Kritik. Nach Informationen von manager-magazin.de hielten Bundesbank und BaFin schon Anfang 2008 eine Pleite der US-Investment-Bank Lehman Brothers für möglich.

Weiterlesen bei spiegel.de

Rechtsanwalt Lenné kommentierte die Meldung wie folgt: "Sollte dies zutreffen, wären die Chancen für viele Lehman-Geschädigte ihr Geld zurückzubekommen besser, denn ob die Pleite vorhersehbar war, oder nicht, ist ein wichtiger Streitpunkt. Ich bin der Auffassung, dass die Schwierigkeiten absehbar waren. Anfang 2008 meldete Lehman massive Kapitalerhöhungen und erhebliche Verluste. Diese Zeichen hätte man nicht übersehen dürfen."


14.08.2009: Gewerblichkeit bei Fonds-Totalgewinn

Mit Schreiben vom 01.04.2009 verschärft das Bundesfinanzministerium die Besteuerung von geschlossenen Fonds. Zukünftig soll bei den geschlossenen Fonds, in denen ein Totalgewinn nur durch die Erzielung eines Veräußerungsgewinns erreicht wird, ein Gewerbebetrieb vorliegen. Dadurch unterliegen die laufenden Einkünfte der Zinsschranke und der Gewerbesteuer und ein Veräußerungsgewinn wird einkommen- und gewerbesteuerpflichtig. Die neue Rechtslage ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden und bei bestehenden und neuen Mobilien- und Immobilienfonds. Vor allem Schiff- und Flugzeugfonds sind betroffen.

BMF- Schreiben lesen

Falls Ihr Fonds hiervon betroffen ist, beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.

13.08.2009: Checkliste zur Anlageberatung der Bundesministerin für Verbraucherschutz

Bevor Sie sich mit dem Thema Anlageberatung beschäftigen, sollten Sie sich fragen, ob Sie überhaupt eine Beratung benötigen oder ob die Initiative dafür nicht allein von Ihrer Bank ausgeht. Häufig werden Verbraucher nämlich auch unaufgefordert von einem Anlageberater  kontaktiert, der ihnen einen Beratungstermin aufdrängt, obwohl eigentlich kein Handlungsbedarf besteht. Das Ergebnis sind oft überflüssige Vertragsabschlüsse oder teure Umschichtungen bisheriger Anlagen.

Haben Sie dagegen konkreten Beratungsbedarf, empfiehlt es sich, anstehende Beratungsgespräche mithilfe einer Checkliste des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und der Verbraucherzentrale NRW vorzubereiten und das Beratungsergebnis schriftlich vom Berater protokollieren zu lassen.  Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.  Wichtige Anlageentscheidungen wollen gut überlegt sein.

zur VZ NRW                                                       zur Checkliste


12.08.2009: ARD Plusminus berichtete über Beratungsfalle bei der Citibank

"Es passierte in Filialen in ganz Deutschland: Fast 30.000 Kunden wurden Lehman Zertifikate verkauft. Keine Bank verkaufte mehr. Heute weiß man: Die Methoden vieler Berater waren fragwürdig. Erstmals berichten ehemalige Citibanker in Plusminus über die Drückermentalität im Bankengeschäft".

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05.08.2009: Lehman-Brothers - Frist im US-Insolvenzverfahren nun bekannt

Wer seine Forderungen aus Zertifikaten und Anleihen gegen die insolvente US-Investmentbank Lehman-Brothers nicht vollständig abschreiben möchte, sollte zwei Möglichkeiten nutzen.
Zum einen sollte unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts geprüft werden, ob die Bank in Anspruch genommen werden kann, die das Papier vertrieben hat, etwa die Citibank oder die Dresdner Bank.
Zum anderen sollte die Forderung im Insolvenzverfahren in den USA angemeldet werden. Dies muss fristgerecht passieren. Stichtag ist hier der 2.11.2009. Nur wer bis zu diesem Tag seine Ansprüche in den USA angemeldet hat, kann später eine Entschädigung aus der Insolvenz von Lehman Brothers bekommen.

Rechtsanwalt Lenné berät zahlreiche Geschädigte und führt bereits etliche Klagen. Gerne stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung.

27.07.2009: Geht Bankensterben weiter?

Wie tagesschau.de berichtet droht einer weiteren Bank in den USA die Pleite: Die texanische Guaranty Financial Group sei auf der Suche nach einem Investor, um ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen zu können. Vermögenswerte von 16 Milliarden Dollar sollen auf dem Spiel stehen. Allein im Juli mussten in den USA 19 Banken schließen.


22.07.2009: BGH: Kontokorrentkonto ist beim Bausparen ein „Oder-Konto“

Schließen Ehepartner gemeinsam einen Bausparvertrag, ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, davon auszugehen, dass ein Kontokorrentkonto, das die Bausparkasse für sie führt, ein "Oder-Konto" ist und die Ehepartner eine Gesamtgläubigerstellung mit Einzelverfügungsbefugnis haben.

Das Urteil finden Sie hier im Volltext.

14.07.2009: Bundesgerichtshof entscheidet über Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Schadensersatzansprüche entschieden, die von zwei Anlegern gegenüber einer Bank wegen angeblicher Schlechterfüllung der Informations- und Beratungspflichten über Umfang und Höhe der Sicherung ihrer Spareinlagen im Falle der Insolvenz der Bank geltend gemacht wurden.

Die beiden Klägerinnen unterhielten bei der BFI Bank AG Spareinlagen in Form von Sparbriefen sowie Festgeld von jeweils weit mehr als 20.000 €. Im Juli 2003 wurde über das Vermögen der BFI Bank AG, die nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. angeschlossen war, sondern nur dem Einlagensicherungs- und Anlagenentschädigungsgesetz unterlag, das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund des Einlagensicherungsgesetzes erhielten die Klägerinnen jeweils einen Entschädigungsbetrag von 20.000 €. Den überschießenden Betrag ihrer Einlagen meldeten die Klägerinnen zur Insolvenztabelle an und erhielten vom Beklagten darauf Abschlagszahlungen von ca. 30 %.

Wegen ihres restlichen Schadens verlangen sie ebenso wie etwa 80 weitere geschädigte Anleger der BFI Bank AG vom Beklagten die abgesonderte Befriedigung aus einer Versicherungsforderung. Die Insolvenzschuldnerin hatte bei der streitverkündeten Versicherung eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen. Die Klägerinnen werfen der Insolvenzschuldnerin vor allem vor, ihrer Pflicht nach § 23a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes*, Kunden in leicht verständlicher Form über die für die Einlagensicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung zu informieren, nicht nachgekommen zu sein. Das Landgericht hat den Klagen im Wesentlichen stattgegeben, das Oberlandesgericht hat sie abgewiesen. Die Revision der Klägerinnen hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung und Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der XI. Zivilsenat hat die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigt, dass die beklagte Bank nicht gegen ihre Informationspflicht nach § 23a Abs. 1 Satz 2 KWG, den Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung in leicht verständlicher Form über die für die Sicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung zu informieren, verstoßen hat. Das Erfordernis der leichten Verständlichkeit der Information ist auch dann erfüllt, wenn die Information - wie hier - in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts erteilt und der Kunde hierauf gesondert hingewiesen wurde. Einer gesonderten Unterzeichnung der Informationsschrift durch den Kunden bedarf es nicht. Dass die Bank ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist, hat nach allgemeinen Grundsätzen der Kunde zu beweisen. Dieser Beweis ist den Klägerinnen - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - nicht gelungen.

Dagegen hat das Berufungsgericht einen Schadensersatzanspruch der Klägerinnen wegen eines Beratungsverschuldens der Bank auf der Grundlage des tatsächlichen Vorbringens der Klägerinnen zu Unrecht verneint. Hierzu hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, dass eine Bank bei Zustandekommen eines Beratungsvertrages einem Kunden, der ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage offenbart hat, keine Einlage bei ihr selbst empfehlen darf, wenn bei ihr nur die gesetzliche Mindestdeckung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz besteht. Da das Berufungsgericht das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen offengelassen bzw. nicht geprüft hat, müssen die gegebenenfalls erforderlichen Feststellungen nunmehr nachgeholt werden.

* § 23 Abs. 1 Satz 2 KWG i. d. F. vom 1. August 1998:

Das Institut hat ferner Kunden, die nicht Institute sind, vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung schriftlich in leicht verständlicher Form über die für die Sicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung zu informieren.

Urteile vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08

LG Dresden - Urteile vom 16. August 2007 - 9 O 3931/06 und 9 O 3932/06

OLG Dresden - Urteile vom 16. April 2008 - 8 U 1543/07 und 8 U 1544/07

Karlsruhe, den 14. Juli 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs

13.07.2009: Arbeitgeber kritisieren Banken

Die Arbeitgeber kritisieren die Kreditvergabe der deutschen Banken. Die günstigen Zinsen der Notenbanken würden nicht an die Firmen weitergegeben, bemängelte Arbeitgeber-verbandspräsident, Dieter Hundt, im "Tagesspiegel". "Stattdessen werden offenbar zum Teil bereits wieder in erheblichen Umfang Kreditersatzgeschäfte getätigt. Das darf nicht sein. Offenbar haben nicht alle aus der Krise gelernt", ergänzte er.


08.07.2009: Entscheidung des OLG Celle zu Provisionszahlungen

 Ein Wertpapierhandelsunternehmen ist verpflichtet, Kunden über Rückvergütungen (kickback Zahlungen), die dem Unternehmen durch den Verkauf einer Fondsbeteiligung zufließen, aufzuklären. Dies gilt auch beim Vertrieb konzerneigener Anlageprodukte.

Entscheidung im Volltext lesen

01.07.2009: LG Hamburg verurteilt Sparkasse erneut wegen Lehman-Zertifikat

Eine 61jährige Kundin der Hamburger Sparkasse (Haspa) hatte geklagt, weil die Sparkasse nicht auf ihr wirtschaftliches Eigeninteresse am Verkauf des Lehman-Papiers hingewiesen hatte. Dies verpflichtet zur Rückabwicklung des Geschäfts urteilte jetzt das Landgericht Hamburg in einer weiteren anlegerfreundlichen Entscheidung. Die beklagte Sparkasse kündigte an Berufung gegen das Urteil einzulegen.


27.06.2009: Ehemaliger HVB-Mitarbeiter packt aus - Verkaufsdruck in Banken ist hoch

"Das System ist am Ende" ist die Schlagzeile eines interessanten Beitrags auf Welt.de.
Ein ehemaliger Berater der Hypovereinsbank spricht darin über den Verkaufsdruck, der auf die Kundenbetreuer in den Banken ausgeübt wird. 
"Wer gut verkauft, der bekommt am Jahresende einen Bonus von vielleicht 5000 Euro brutto. Oft gibt es auch Reisen, Konzertkarten oder ein gutes Abendessen als Anreiz. Wer unter seinen Zielen blieb, bekam schon mal einen Verkaufstrainer an die Seite, um die Gespräche zu optimieren. Da wurde dann etwa drauf hingewiesen, wie man Einwände am besten zerstreut.",
heißt es in dem Bericht.
Den Beitrag lesen Sie hier.

Rechtsanwalt Lenné aus Leverkusen: "Die Vielzahl der geschädigten Anleger zeigt doch, dass die Beratung oft mangelhaft ist. Dies ist nur zu verhindern, wenn der Druck auf die Mitarbeiter in den Banken nachlässt. Hier muss wieder der Kunde in den Mittelpunkt. Anleger müssen beim Betreten einer Bank aber auch wissen, dass eine Bank ein Unternehmen wie jedes andere auch ist. In erster Linie muss hier verkauft werden."

23.06.2009: Schadensersatz für Lehman-Opfer

Schadensersatz in voller Höhe hat das Hamburger Landgericht einem Käufer von Lehman Brothers-Zertifikaten zugesprochen. Die Haspa habe den Anleger in zwei Punkten falsch beraten, so die zuständige Zivilkammer.

So hatte die Haspa laut Urteil nicht darüber informiert, dass die Papiere nicht der deutschen Einlagensicherung unterliegen. Zudem habe sie nicht darauf hingewiesen, dass sie selbst ein wirtschaftliches Eigeninteresse an dem Geschäft habe.

Rechtsanwalt Lenné: "Das Urteil ermutigt viele Geschädigte und ist ein richtiges Signal an die Bankenwelt."

21.06.2009: Einlagensicherung verbessert

Spareinlagen sind bei der Pleite einer Bank künftig besser geschützt. Der Bundesrat stimmte jetzt der Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung zu. Danach garantieren die Entschädigungseinrichtungen ab Juli Einlagen bis zu einer Höhe von 50 000 Euro. Im  Jahre 2011 soll sogar eine Haftungsgrenze von 100 000 Euro eingeführt werden. Bisher erstatten die Entschädigungseinrichtungen höchstens 20 000 Euro. Dies reichte jedoch häufig nicht aus. Rechtsanwalt Lenné: "Gut, dass Sparer künftig besser geschützt werden. Hauptursache für große Schäden der Bankkunden sind jedoch nicht Bankenpleiten, sondern schlechte Beratung, die zum Kauf von Anlageprodukten führt, die der Kunde nicht versteht. Hier ist der Gesetzgeber viel dringender gefordert."

08.06.2009: Bankenverband erhält "Verschlossene Auster"
Wenn private Banken "tricksen, tarnen und täuschen"

Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche (nr) hat ihren Kritikpreis "Verschlossene Auster" in diesem Jahr an den Bundesverband deutscher Banken verliehen. Ausgezeichnet wurde der Verband stellvertretend für rund 220 private Geldinstitute.

"Die meisten Banken betreiben ihre Öffentlichkeitsarbeit nach dem Muster Tricksen, Tarnen, Täuschen", sagte der nr-Vorsitzende Thomas Leif bei der Verleihung in Hamburg. Mit dieser Methode versuchten die Banken, von ihrer Verantwortung für die Finanzkrise abzulenken.

Quelle: tagesschau.de                                                                                     Weiterlesen

30.05.2009: Verurteilt LG Hamburg Dresdner Bank wegen Lehman-Zertifikaten?

Wie Welt.de berichtet neigt das Landgericht Hamburg offenbar dazu einem Lehman-Brothers-Geschädigten Schadensersatz zuzusprechen. Die mangelnde Aufklärung über die fehlende Einlagensicherung und das Eigeninteresse der Bank am Vertragsschluss gelten als ausschlaggebende Argumente. Ein solches Urteil würde den ca. 40.000 Geschädigten in Deutschland neue Hoffnung auf eine angemessene Entschädigung geben.

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29.05.2009: IG der Lehman-Geschädigten unzufrieden mit Entschädigungsangeboten

Die durch Falschberatung im Zusammenhang mit der Lehman Brothers-Pleite geschädigten Citibank-Kunden begrüßen die nun auch von diesem Institut angedachte "Kulanz /  Entschädigung" im Grundsatz, weisen sie aber als unzureichend zurück.

Das "Kulanz-Angebot" der Bank erfolge nicht zum Wohl der Geschädigten oder aus Einsicht in eigene Fehlleistungen sondern aus Eigeninteresse, um den Kundenprotesten und der negativen Berichterstattung in den Medien entgegenzuwirken, heißt in einer Pressemitteilung der Interessengemeinschaft der Geschädigten.

Die Lehman-Geschädigten verlangen statt dessen eine umfassende Rückabwicklung der Zertifikate als Konsequenz aus der weitverbreiteten Falschberatung durch die Citibank.


Wir prüfen gerne für Sie, ob eine Entschädigungsangebot für Ihren speziellen Sachverhalt möglich und angemessen ist und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche außergerichtlich und im Prozess.

18.05.2009: Amtsgericht München - Bank haftet für rätselhafte Kreditkartenbuchungen

Immer wieder wurden einer Münchnerin Geldbeträge angeblich unberechtigt von ihrem Kreditkarten-Konto abgebucht. Zunächst trug die Bank den Schaden und stellte der Kundin zweimal neue Karten aus - und jedes Mal wurde wieder auf rätselhafte Weise abgebucht.

Als die Bank den finanziellen Schaden nun auf die Kundin abwälzen wollte, erlitt das Geldinstitut vor Gericht Schiffbruch: Eine Münchner Amtsrichterin stellte fest, dass die Bank der Kundin entweder nachweisen müsse, selbst die entsprechenden Geschäfte getätigt oder für den Missbrauch der Kreditkarte verantwortlich zu sein - oder sie muss den abgebuchten Geldbetrag erstatten. Dieses verbraucherfreundliche Urteil ist rechtskräftig.

AG München, Az. 242C28708/08

Quelle: sueddeutsche.de


13.05.2009: Bundesgerichtshof entscheidet über Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut über Rechtsfragen im Zusammenhang mit verdeckt geflossenen Rückvergütungen an eine Bank aus Ausgabeaufschlägen, die von den Kunden an eine Kapitalanlagegesellschaft zu zahlen waren, entschieden.

Der XI. Zivilsenat hatte mit Urteil vom 19. Dezember 2006 (BGHZ 170, 226) entschieden, dass die beklagte Bank durch das Verschweigen der Rückvergütungen den mit ihrem Kunden zustande gekommenen Beratungsvertrag verletzt hat und ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Kunden aus vorsätzlichem Handeln der Beklagten nicht nach § 37a WpHG verjährt ist.
Er hatte die Sache zur Klärung der Frage, ob die Beklagte die erhaltenen Rückvergütungen vorsätzlich verschwiegen hat, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht hat dies verneint, weil der Kläger den Vorsatz der Beklagten nicht hinreichend dargelegt habe.
Auf die Revision des Klägers hat der XI. Zivilsenat das Berufungsurteil erneut aufgehoben und die Sache an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.

Zur Begründung hat der XI. Zivilsenat ausgeführt:

Das Berufungsgericht hat verkannt, dass die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen einer vorsätzlichen Falschberatung trägt. Nach § 282 BGB aF (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB nF) muss der Schuldner beweisen, dass er eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Zum Vertretenmüssen gehören gleichermaßen Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 276 BGB). Eine Differenzierung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit im Rahmen des Entlastungsbeweises ist nicht möglich. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts trägt der Kläger auch nicht ausnahmsweise die Darlegungs- und Beweislast für den Vorsatz der Beklagten, weil die ohne Zweifel vorliegende fahrlässige Beratungspflichtverletzung der Beklagten nach § 37a WpHG verjährt ist und damit nur noch eine Vorsatzhaftung im Streit ist. Dadurch wird der Anspruch des Klägers nicht ein solcher, der allein durch vorsätzliches Handeln begründet werden kann und bei dem der Vorsatz zum Anspruchsgrund gehört.

Das Berufungsgericht hat zudem verkannt, dass es feststeht, dass die Beklagte ihre Anlageberater nicht angehalten hat, die Kunden über die Rückvergütungen aufzuklären. Es geht danach letztlich allein um die Frage, ob bei den Verantwortlichen der Beklagten in Bezug auf die Aufklärungspflicht ein Vorsatz ausschließender Rechtsirrtum bestand. Wer sich aber wie die Beklagte auf einen Rechtsirrtum beruft, muss diesen auch darlegen und beweisen.

Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger im Übrigen die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, das heißt, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte. Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen.

Urteil vom 12. Mai 2009 – XI ZR 586/07

OLG München - Urteil vom 19. Dezember 2007 – 7 U 3009/04

LG München I - Urteil vom 19. April 2004 – 11 HK O 15075/03

Karlsruhe, den 13. Mai 2009

Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs

12.05.2009: Haftungsfragen bei der Immobilienfinanzierung - Aufklärungs- und Beratungspflichten der Bank

Als Mitglied des Arbeitskreises Bank- und Kapitalmarktrecht im Kölner Anwaltverein, nahm Rechtsanwalt Lenné selbstverständlich an einer hoch interessanten Fortbildungs-veranstaltung zum Thema "Haftungsfragen bei der Immobilienfinanzierung - Aufklärungs- und Beratungspflichten der Bank" teil. Referent war der Kölner OLG-Richter Dr. Jörg Waters.

Rechtsanwalt Lenné: "Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein Rechtsgebiet in dem es besonders darauf ankommt immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu sein. Regelmäßige Fortbildungen sind für mich und mein Team selbstverständlich."

Übrigens: Rechtsanwalt Lenné ist Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins. 

07.05.2009: Hinweis der BaFin zu unbefugt erteilten Wertpapierorders

Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist es in jüngster Zeit zu Wertpapiergeschäften gekommen, die nicht von den berechtigten Personen in Auftrag geben wurden. Dies betrifft insbesondere Geschäfte in illiquiden ausländischen Freiverkehrswerten.

Die BaFin weist hierzu auf Folgendes hin:

Achten Sie darauf, Ihre Konto- und Depotdaten nicht an unberechtigte oder unbekannte Personen weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Anrufer, die sich als vermeintliche Anlageberater, Vermittler oder auch Mitarbeiter der BaFin ausgeben.

Teilen Sie diesen keine Konto- oder Depotnummern, Bankleitzahlen, Geheimzahlen oder Kennwörter mit. Übermitteln Sie keine Wertpapierabrechnungen oder sonstigen Depotunterlagen. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie unaufgefordert angerufen werden oder Sie Faxe oder E-Mails von Unbekannten mit vermeintlichen Schnäppchen oder Gewinnmitteilungen erhalten, und Sie aufgefordert werden, dazu Konto- und Depotdaten preiszugeben.

Quelle: www.bafin.de


30.04.2009: Steuererklärung 2008: Im Januar 2009 gezahlte Depotgebühren ansetzen

Für Depotgebühren und andere im Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung regelmäßig wiederkehrende Leistungen gilt der Zehn-Tages-Zeitraum. Dieser besagt, dass regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die 10 Tage nach dem Ende des Kalenderjahres abfließen, in dem Jahr zu berücksichtigen sind, für das sie geleistet wurden.

Da Werbungskosten durch die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden können, ist es nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums sachgerecht, den Zehn-Tages-Zeitraum bis zum 31.1.2009 zu verlängern. Somit können derartige Aufwendungen noch dem Veranlagungszeitraum 2008 zugeordnet werden.

Hinweis: Soweit die tatsächlichen Werbungskosten allerdings nicht höher sind als der Werbungskosten-Pauschbetrag, ist dieser von den Einnahmen abzuziehen. Er beträgt 51 EUR. In Fällen der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden 102 EUR gewährt (BMF-Schreiben vom 15.8.2008, Az. IV C 1 - S 2000/07/00009).

Wir empfehlen Ihnen gerne einen Steuerberater in Ihrer Nähe.

28.04.2009: Sparkasse räumt Falschberatungen ein

Die Frankfurter Sparkasse hat Fehler bei der Kundenberatung zu Wertpapieren der Investmentbank Lehman Brothers eingestanden. "In einer sehr kleinen Zahl von Fällen mussten wir feststellen, dass die Beratung unsere Qualitätsstandards nicht erfüllt hat", erklärte ein Sprecher.
Inhaber von Lehman-Brothers-Zertifikaten dürfte diese Meldung nicht überraschen.
Rechtsanwalt Lenné: Ein Schritt in die richtige Richtung. Auch andere Institute sollten nachziehen und zu ihren Taten stehen. Es ist eine Schande, wie deutsche Banken vor allem mit Rentnern im Verkaufsgespräch umgehen.

21.04.2009: Erfolg der Schutzgemeinschaft für Bankkunden - Sparkassen müssen nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs zahlreiche Kreditverträgen ändern, weil eine Zins-Klausel in den AGB für Kunden nicht nachvollziehbar ist

Der für das Bankrecht zuständige XI. Senat des Bundesgerichtshofs hat auf die Verbandsklagen der Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen zwei Sparkassen entschieden, dass folgende Klausel, die Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 AGB-Sparkassen nachgebildet ist, im Bankverkehr mit Privatkunden (Verbrauchern) nicht verwendet werden darf, weil sie diese unangemessen benachteiligt und deswegen nach § 307 BGB unwirksam ist:

Nr. 17 – Entgelte, Kosten und Auslagen

(…)

(2) Festsetzung und Ausweis der Entgelte

Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Entgelte im Privat- und Geschäftskundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktlage (z.B. Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus) und des Aufwandes nach gemäß § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachprüfbarem billigen Ermessen festgelegt und geändert. (…)

Die Instanzgerichte haben der Unterlassungsklage jeweils stattgegeben. Die Revisionen der beklagten Sparkassen hat der XI. Zivilsenat zurückgewiesen.

Zur Begründung hat der XI. Zivilsenat ausgeführt:

Nach der im Verbandsklageprozess gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung berechtigt die Klausel die Sparkassen zur Erhebung von Entgelten auch für solche Leistungen, für die sie eine Vergütung nicht beanspruchen können, weil sie diese aufgrund eigener gesetzlicher oder nebenvertraglicher Pflichten erbringen müssen oder sie ausschließlich im eigenen Interesse vornehmen (z.B. Bearbeitung von Kontenpfändungen, Barauszahlungen am Schalter und Arbeiten im Zusammenhang mit der Abführung von Steuern). Klauseln die – wie die hier angegriffene - es einem Kreditinstitut ermöglichen, Entgelte für Tätigkeiten zu erheben, zu denen es gesetzlich und nebenvertraglich verpflichtet ist oder die es im eigenen Interesse erbringt, halten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweichen, nicht vereinbar sind und die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

Auch das in der Klausel enthaltene einseitige Preisänderungsrecht benachteiligt die Sparkassenkunden unangemessen, weil die Voraussetzungen, die die Sparkassen zu einer Änderung berechtigen, unklar sind und die Klausel keine eindeutige Pflicht der Sparkassen zur Herabsetzung der Entgelte bei sinkenden Kosten enthält. Sie enthält für den Fall einer Preiserhöhung keine Bindung an den Umfang der Kostensteigerung und für den Fall sinkender Kosten keine Verpflichtung der Sparkassen zur Senkung der Entgelte. Dadurch wird es den Sparkassen ermöglicht, Preisänderungen nicht nur zur Abwälzung eigener Kosten, sondern zur Steigerung ihres Gewinns vorzunehmen und so das ursprünglich vereinbarte vertragliche Äquivalenzverhältnis zu ihren Gunsten zu verändern.

Dies gilt auch hinsichtlich des in der Klausel enthaltenen einseitigen Zinsanpassungsrechts der Sparkassen. Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 6. März 1986 (BGHZ 97, 212 ff.) eine unbestimmte Zinsanpassungsklausel einer Bank im Kreditgeschäft nicht als unwirksam angesehen, sondern ihr lediglich im Wege der Auslegung einen bestimmten Inhalt beigelegt. Der erkennende Senat hat aber bereits in der Vergangenheit Zweifel geäußert, ob an dieser Rechtsprechung noch festgehalten werden kann. Er gibt sie nunmehr in Übereinstimmung mit der zwischenzeitlich ergangenen instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der ganz herrschenden Meinung in der Literatur auf. Auch für Zinsanpassungsklauseln sind die allgemeinen Grundsätze für Preisanpassungsklauseln zu beachten. Danach muss eine Zinsänderungsklausel das Äquivalenzprinzip beachten und darf die Bank nicht einseitig begünstigen. Nach diesen Grundsätzen hält das angegriffene Zinsanpassungsrecht der Inhaltskontrolle ebenso wenig wie das Preisänderungsrecht stand.

Urteile vom 21. April 2009 – XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08

OLG Nürnberg - Urteil vom 29. Januar 2008 – 3 U 1887/07

LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 28. August 2007 – 7 O 2244/07

und

OLG Brandenburg - Urteil vom 30. Januar 2008 – 7 U 71/07

LG Frankfurt (Oder) - Urteil vom 7. März 2007 – 13 O 370/06

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15.04.2009: Schon wieder Ärger bei der Citibank?

Da sagt man immer so schön: Geld arbeitet. Im Fall eines Herner Bankkunden ist das nicht der Fall. Er hat sein Guthaben, das er auf einem Sparbuch hatte, verloren. Das machten ihm jetzt jedenfalls Mitarbeiter einer Citibank-Filiale in Herne klar. Wegen Untätigkeit des Sparers aufgebraucht, lautete die Begründung der Citibank.

Quelle und weiterlesen: Der Westen

09.04.2009: Leerverkaufsverbot weiter verlängert

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat ihr Verbot von bestimmten Leerverkäufen bis zum 31. Mai 2009 verlängert.

Mit ihren Verfügungen vom 19. und 21. September 2008 hatte die BaFin ungedeckte Leerverkäufe, also Naked Short Selling, von Aktien von elf Finanzunternehmen untersagt. Im Dezember 2008 hatte die BaFin das bis Ende 2008 befristete Verbot zunächst bis zum 31. März 2009 verlängert.

Naked Short Selling liegt vor, wenn der Verkäufer Aktien verkauft, die zum Zeitpunkt der Transaktion nicht in seinem Eigentum stehen, bzw. er keinen einredefreien Anspruch auf Übereignung von Aktien gleicher Gattung hat. Ungedeckte Leerverkäufe sind besonders geeignet, exzessive Preisbewegungen an den durch die Finanzkrise sehr volatilen Märkten weiter zu verstärken. Dies gefährdet die Stabilität des Finanzsystems und kann zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen.


04.04.2009: Hypo Real Estate kann jetzt verstaatlicht werden

Das umstrittene Gesetz zur Enteignung von Banken hat vergangene Woche die letzte Hürde genommen. Die Länder verzichteten im Bundesrat auf die Einleitung eines Vermittlungsverfahren und ließen das Gesetz passieren. Nun ist der Weg frei für eine Verstaatlichung der HRE.


28.03.2009: Schäuble: Bänker sind die Totengräber der sozialen Marktwirtschaft

Die Kritik der Regierung an den Bonuszahlungen in Millionenhöhe für  ehemalige Vorstandsmitglieder der Dresdner Bank wird schärfer. Die Banker seien "Totengräber der sozialen Marktwirtschaft", sagte Bundesinnenminister Schäuble (CDU) in Ludwigsburg.

Weiterlesen bei tagesschau.de


24.03.2009: BGH-Urteil zur Kontovollmacht

Die einem Ehepartner erteilte "transmortale" Kontovollmacht berechtigt grundsätzlich weder zu Lebzeiten des Erblassers noch nach seinem Tod zur Umschreibung des Kontos auf den Bevollmächtigten.

BGH, Urteil vom 24. März 2009 - XI ZR 191/08


22.03.2009: Banken-Enteignungsgesetz später als geplant?

Eigentlich sollte das auf die Hypo Real Estate zugeschnittene Banken-Enteignungsgesetz  bereits im April in Kraft treten. Daraus wird möglicherweise nichts. Wie der "Spiegel"  berichtet, wollen die Länder das Gesetz so nicht mittragen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Das würde zu einer Verzögerung im Gesetzgebungsprozess führen.


21.03.2009: HRE - was wäre wenn?

Die Hypo Real Estate (HRE) ist eine Pfandbriefbank mit einer Bilanzsumme von 400 Milliarden Euro. Was passiert, wenn die Bank nicht gerettet wird? Dies könnte schlimmer sein, als die Pleite von Lehman Brothers, die alleine in Deutschland ca. 40.000 Anleger geschädigt hat.

ARD-Plusminus hat sich in der Sendung vom 17.03.2009 mit den Risiken der HRE beschäftigt.

Hier lesen.                          Video angucken


17.03.2009: Inflation oder Deflation, wie geht es weiter?

Die Preise in Deutschland steigen langsamer als zuletzt. Einige Experten warnen vor der Gefahr einer Deflation. Andere, wie der Milliardär Warren Buffett, erwarten dagegen einen massiven Preisanstieg im kommenden Jahr. Wie können Kapitalanleger sich jetzt vorbereiten?

Weiterlesen bei boerse.ARD.de


15.03.2009: Klagewelle läuft an

Die Gerichte werden sich auf eine Klagewelle von Anlegern einrichten müssen, die sich wenigstens einen Teil ihrer enormen Verluste an den Finanzmärkten von den Banken zurückholen wollen.

Weiterlesen auf faz.net

Rechtsanwalt Lenné zur anrollenden Klageflut: "Anwälte der Citibank sind bereits jetzt derart eingespannt, dass sie Fristverlängerungen von 6 Wochen beantragen, um erstmals inhaltlich auf eingereichte Klagen einzugehen. Hier wird wohl auf Zeit gespielt. Es ist zu befürchten, dass einige geprellte Anleger im hohen Rentenalter das Ende ihres Prozesses nicht überleben werden."


05.03.2009: BGH zu geschlossenen Immobilienfonds

Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die unrichtige Darstellung der Lage des Grundstücks oder des Bodenwerts im Prospekt für die Entscheidung, einem geschlossenen Immobilienfonds beizutreten, wegen der Auswirkungen auf die Vermietbarkeit und die Höhe des Mietzinses ursächlich ist.


BGH, Urteil vom 2. März 2009 - II ZR 266/07


03.03.2009: Banken die keine Zinsen berechnen

Nach den Regeln des Korans dürfen islamische Banken keine Zinsen verlangen und nur in schariakonforme Geschäfte investieren. Statt Geld zu verleihen, investieren die Banken direkt in Unternehmen oder Projekte.

Weitere Informationen bei tagesschau.de


02.03.2009: Hamburger Sparkasse entschädigt Inhaber von Lehman-Zertifikaten teilweise

Die Haspa hat freiwillig etwa 1.000 von insgesamt ca. 3.700 Kunden mit Zertifikaten der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers Entschädigungen gezahlt.

Rechtsanwalt Lenné: "Dies zeigt, dass das Institut kein reines Gewissen hat. Ich hoffe, dass andere Banken die gleiche Einsicht zeigen und es zu außergerichtlichen Einigungen kommt."

Hier liegen auch erste Verfahren vor, in denen eine außergerichtliche Einigung nicht herbeigeführt werden konnte. Die ersten Klagen sind jetzt eingereicht.

Rechtsanwalt Lenné: "Ich gehe in den eingeleiteten Klageverfahren fest davon aus, dass Falschberatungen vorlagen und die Prozesse gewonnen werden. Die betroffenen Banken wären gut beraten die Ansprüche meiner Mandanten anzuerkennen."


26.02.2009: Kann Deutschland pleite gehen?

Um der Finanz- und Wirtschaftskrise möglichst schnell zu entkommen, gibt Deutschland derzeit viel Geld aus. Geliehenes Geld, das mit Zinsen wieder zurückgezahlt werden muss. Was passiert, wenn Deutschland die Schuldenlast eines Tages nicht mehr tragen kann? Diese Frage klärt tagesschau.de hier in einem sehenswerten Filmbeitrag.


24.02.2008: Fernseh-Tipp

Der WDR hat den Leverkusener Rechtsanwalt für Bankenrecht Guido Lenné heute im Wuppertaler Lokalzeit-Studio interviewt. Der Beitrag wird am Mittwoch, 25.02.2009 um 19:30 Uhr ausgestrahlt und behandelt das Thema Schadensersatz gegen die Bank bei erfolgter Falschberatung.


21.02.2009: Schweiz von Staatspleite bedroht?

Was in den meisten Köpfen derzeit kaum vorstellbar sein dürfte, hält der Buchautor und Herausgeber des Finanzportals www.wallstreetcockpit.com, Artur P. Schmidt, für möglich.

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Berlin, 18.02.2009: Kabinett beschließt neue Regeln zur Stärkung des Anlegerschutzes

Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Rechte von Anlegern gestärkt werden. So soll die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Fall einer Falschberatung bei Wertpapiergeschäften verbessert werden. Daneben wird das Schuldverschreibungsgesetz neu gefasst.

"Die aktuelle Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass es bei der Anlageberatung Defizite gibt. Die starke Renditeausrichtung vieler Banken hat offensichtlich zu einem derartigen Vertriebsdruck geführt, dass sich manche Berater mehr an den Vertriebsprovisionen als am Kundeninteresse orientiert haben. Es gibt zahlreiche Beschwerden von Anlegern, die geltend machen, dass sie eigentlich eine risikolose Anlage wollten, ihnen der Bankberater aber tatsächlich eine riskante Anlage empfohlen hat, was sie erst jetzt aufgrund der Verluste in der Finanzmarktkrise gemerkt haben. Berechtigte Schadensersatzansprüche wegen solcher Falschberatung dürfen nicht daran scheitern, dass der Anleger die fehlerhafte Beratung nicht nachweisen kann oder dass die bisherige kurze Verjährungsfrist schon abgelaufen ist. Unser Vorschlag dient dazu, künftig zu verhindern, dass den Verbrauchern Risikopapiere - wie zum Beispiel im Fall der US-Investmentbank Lehman Brothers - als sichere Anlagen verkauft werden. Mit den neuen Regelungen ziehen wir erste Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise, um den Anlegerschutz zu verbessern", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Der heute beschlossene Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:

Beratungs- und Dokumentationspflicht
Banken werden künftig verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Der wesentliche Hergang des Beratungsgesprächs muss nachvollziehbar protokolliert werden. Dazu gehören insbesondere die Angaben und Wünsche des Kunden sowie die von Berater erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen maßgeblichen Gründe. Die Dokumentationspflicht soll den Anlageberater zu höherer Sorgfalt veranlassen, so dass insgesamt die Qualität der Beratung erhöht wird. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich der Kunden zudem auf das Beratungsprotokoll berufen. Geht aus dem Protokoll ein Beratungsfehler hervor, hat der Anleger das erforderliche Beweismittel in den Händen. Ist das Protokoll lückenhaft oder in sich unschlüssig - zum Beispiel weil nach den Kundenangaben eine risikolose Anlage gewünscht war, aber tatsächlich eine hochriskante Anlage empfohlen wurde - muss die Bank beweisen, dass sie gleichwohl ordnungsgemäß beraten hat.

Abschaffung der kurzen Sonderverjährungsfrist
Daneben wird die bestehende kurze Sonderverjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Wertpapieranlagen gestrichen. Künftig gilt auch für solche Ansprüche die regelmäßige Verjährung. Das bedeutet: Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren nicht mehr in drei Jahren seit Vertragsschluss. Die Dreijahresfrist beginnt vielmehr erst dann zu laufen, wenn der Anleger von dem Schaden erfahren hat. Unabhängig von der Kenntnis des Anlegers vom Schaden verjähren die Ansprüche jedoch spätestens in zehn Jahren.

Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes
Im Übrigen enthält das Gesetz eine Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes von 1899. Das alte Schuldverschreibungsgesetz schränkt die Befugnisse der Gläubiger aus heutiger Sicht zu stark ein und ist verfahrensrechtlich veraltet. Da die Märkte für Schuldverschreibungen international geworden sind, soll das Schuldverschreibungsrecht international üblichen Anforderungen soweit wie möglich angepasst werden. Die Neufassung stellt klar, dass Anleihebedingungen von Schuldverschreibungen international übliche Klauseln über Mehrheitsentscheidungen der Anleihegläubiger in einer Gläubigerversammlung zur Änderung der Anleihebedingungen enthalten dürfen. Hierzu werden zum Schutz der Schuldverschreibungsgläubiger verbindliche Mindeststandards aufgestellt. Die Rechte der Gläubiger sollen gestärkt werden, indem ihre Befugnisse, mit Mehrheit über die Anleihebedingungen zu entscheiden, inhaltlich erweitert werden. Zusätzlich enthält der Gesetzentwurf Vorschriften darüber, wer stimmberechtigt ist, und führt die Möglichkeit eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger ein. Die Verfahrensregelungen zur Einberufung, Frist, Bekanntmachung von Gläubigerversammlungen werden modernisiert, die Anfechtung von Gläubigerbeschlüssen zugelassen sowie die Möglichkeit einer virtuellen Gläubigerversammlung eingeführt.

Schließlich wird im Schuldverschreibungsgesetz ein Transparenzgebot hinsichtlich der in der Schuldverschreibung versprochenen Leistung verankert - auch dies hilft dem Anleger, mögliche Risiken aus einer Schuldverschreibung besser erkennen zu können. Gerade im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise hat sich gezeigt, dass viele Anleger die Risiken der teilweise hochkomplexen Produkte nicht hinreichend verstehen.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Quelle: Bundesministerim der Justiz


Der Kommentar von Rechtsanwalt Lenné aus Leverkusen:

Es ist erfreulich, dass der Anlegerschutz  verbessert werden soll. Aber: Auch die bisherigen Beratungsprotokolle sollten den Verbraucher schützen. Dies ist regelmäßig schief gegangen. Anstatt den Kunden vor der Produktberatung sachlich zu seiner Risikobereitschaft zu befragen, wird dem Kunden ein Produkt nahegelegt und dann wird ihm mitgeteilt, wo er die Kreuzchen zu setzen hat, damit man ihm das Produkt (schadensersatzfrei) verkaufen kann. Ob neue Formulare zum Ablauf des Beratungsgesprächs wirklich weiterhelfen, bleibt daher abzuwarten und wird sich in der Praxis zeigen. 

Die Verlängerung der Verjährungsfristen ist nur auf den ersten Blick ein Vorteil. Hier wird es zukünftig etliche Verfahren geben, in denen nur noch darum gestritten wird, wann der geschädigte Anleger von seinem Anspruch hätte wissen müssen. Die Banken und Finanzdienstleister werden sich auch weiterhin regelmäßig auf Verjährung berufen und einwenden, der Anleger habe den Anspruch bereits zu einem früheren Zeitpunkt geltend machen können und müssen. Hier könnte ein interessanter Ansatz sein, die Verjährung vollständig abzuschaffen. Eine den Rechtsfrieden sichernde Funktion übernimmt sie ohnehin nur selten, wie die Vielzahl der Verfahren zeigt, in denen nur gestritten wird, ob ein Anspruch verjährt ist, oder nicht.

Ein weiteres Verjährungsproblem liegt in der Grenze von 10 Jahren. Was passiert, wenn sich das Anlageprodukt erst im 15. Jahr  seiner Laufzeit als Flop herausstellt und der Anleger erst dann feststellt, dass er über dieses speziell eingetretene Risiko nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden war?

Es ist zu befürchten, dass hier ein unausgereiftes Gesetz auf den Weg gebracht worden ist. Erfreulich ist jedoch, dass das Thema Anlegerschutz durch die Finanzkrise derzeit besonderes Gehör findet.

Als pdf-Dokument downloaden


16.02.2009: Wer ist SoFFin?

SoFFin ist die Abkürzung für Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung. Für 480 Milliarden Euro kann SoFFin Bürgschaften übernehmen, Banken mit Geld unterstützen oder ihnen Risikopapiere abnehmen. Die Internetpräsenz des Fonds finden Sie hier

Wie der Fonds arbeitet erklärt tagesschau.de hier.


14.02.2009: Buchtipp "Bank, Banker, Bankrott - Storys aus der Welt der Abzocker"

"Bank, Banker, Bankrott - Storys aus der Welt der Abzocker "so lautet das neue Buch von René Zeyer. Er spricht vom größten Bankraub aller Zeiten und von simplen Taschenspielertricks, die zur aktuellen Finanzkrise geführt haben.

manager-magazin.de veröffentlicht hier  Auszüge aus dem Buch


05.02.2009: Vertrieb undurchsichtig wie immer

Wie faz.net berichtet, haben viele Finanzinstitute aus der Finanzkrise noch keine Lehren gezogen und verkaufen auch weiterhin intransparente Produkte mit Emittentenrisiko und Kreditereignisrisiko, ohne dies in verständlicher Weise zu erklären.  Anleger, die jetzt von günstigen Einstiegspreisen getrieben  Kapital anlegen wollen,  sollten daher besonders wachsam sein.

Rechtsanwalt Lenné rät: Nehmen Sie wenn möglich einen neutralen Zeugen mit in das Beratungsgespräch und fragen Sie konkret nach Verlustrisiken der angepriesenen Anlage.

Den lesenswerten faz.net-Artikel finden Sie hier 


04.02.2009: Vorsicht - Handelsblatt warnt vor Abkassierern bei Altersvorsorge

Riester-Verträge sind für die Finanzbranche ein lohnendes Geschäft geworden. Ladenhüter sind Riesterprodukte längst nicht mehr.  Viele Berater schauen jedoch zuerst auf ihre Provision und dann auf die Bedürfnisse des Kunden warnt das Handelsblatt.

Lesen Sie hier weiter


03.02.2009: Swaps zur Rettung kommunaler Haushalte?

Der Bund der Steuerzahler hat eine Umfrage veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass 160 Kommunen zugeben, Zinswetten durchgeführt zu haben - darunter auch Leverkusen.

Die Studie finden Sie hier. Was ist ein Swap? Die Erklärung finden Sie hier.

Rechtsanwalt Lenné: "Die Schäden die durch Swaps entstehen können sind erheblich. Privatleute sollten die Finger davon lassen." Swap-Geschäfte rückabzuwickeln ist sehr schwierig, aber nicht immer unmöglich wie aktuelle Urteile bestätigen.

Wir beraten Sie, wenn Sie durch Swap-Geschäfte geschädigt sind. Kontakt aufnehmen


02.02.2009: Spiegel-Online berichtet über unzulässige Bankgebühren

Immer wieder klagen Bankkunden über zu Unrecht erhobene Gebühren. Die Zeitschrift "Finanztest" zeigt aktuell an welchen Stellen die Geldhäuser unerlaubt kassieren. Besonders trickreich verhalten sich die Geldinstitute, wenn es um Baufinanzierungen geht.

Hier weiterlesen


30.01.2009: Obama wirft Finanzwirtschaft Verantwortungslosigkeit vor

Trotz Finanzkrise sollen die Bänker und Broker der Wall Street Zulagen in zweistelliger Milliardenhöhe eingestrichen haben.

Hier weiterlesen auf tagesschau.de


27.01.2009: Warum Anlagebetrüger leichtes Spiel haben

Wie können Anlagebetrüger über viele Jahre immer mehr Opfer finden, ohne dass jemand den Betrug bemerkt? Dieser Frage geht das Manager-Magazin auf den Grund. Den lesenswerten Artikel finden Sie hier.


26.01.2009: Rechtsschutzversicherer übernehmen Kosten für die Verfolgung  von Schadensersatz gegen Banken wegen Falschberatung bei Lehman-Brothers-Zertifikaten

Vielfach berufen die Rechtsschutzversicherer sich auf den sogenannten Spekulationsausschluss in ihren allgemeinen Rechtsschutzversicherungen, um die Kosten für die teueren Verfahren nicht übernehmen zu müssen.

Dies ist jedoch in vielen Fällen kein durchgreifender Grund. Rechtsanwalt Lenné: "Die Inhaber der Zertifikate sind in  den mir bekannten Fällen konservative Sparer. Die wollten nie spekulieren und zocken. Die Schadensersatzansprüche ergeben sich aus dem Beratungsvertrag des Kunden mit seiner Bank. Dieser Vertrag hatte mit Spekulation aber nichts zu tun. Rechtsschutzversicherer müssen die Kosten daher in den meisten Fällen übernehmen."


23.01.2009: Vorsicht Datenklau im Internet geht weiter

Seit kurzem rollt eine neue Welle von Phishing-Attacken per Mail durch die elektronischen Postfächer, die diesmal Pressemeldungen zufolge besonders auf Kunden der Postbank sowie der Volksbanken und Sparkassen zielt.

Rechtsanwalt Lenné aus Leverkusen rät: "Vorsicht beim Online-Banking. Bankkunden sollten immer sicherstellen, wem Sie persönliche Daten anvertrauen und wem nicht. Im Zweifel sollte man den Banking-Vorgang lieber abbrechen und den Kontakt mit seiner Bank suchen."

Hier weiterlesen


10.01.2009: tagesschau.de-Interview zum Staatseinstieg bei Commerzbank

Ein lesenswertes Interview führte die Journalistin Nicole Diekmann mit Prof. Max Otte, der Finanzwissenschaft an der Fachhochschule Worms lehrt und Autor mehrerer Bestseller über die Krise der Finanzmärkte ist. 2006 erschien von ihm "Der Crash kommt - die neue Weltwirtschaftskrise und wie Sie sich darauf vorbereiten können".

Lesen Sie hier das Interview


08.01.2009: Das war wichtig im Bank- und Kapitalmarktrecht in 2008

Die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein in der Rechtsanwalt Guido Lenné Mitglied ist, hat die wichtigsten Änderungen im Bank- und Kapitalmarktrecht für das Jahr 2008 veröffentlicht.

Hier weiterlesen.


23.12.2008 Fehlerhafte Anlageberatung ist keine Ausnahme

Was Rechtsanwälte geschädigter Bankkunden schon lange wissen wird durch eine aktuelle Studie bestätigt. Durch mangelhafte Beratung von Finanzvermittlern verlieren deutsche Verbraucher  jährlich Milliarden. Jahr für Jahr koste schlechte Anlageberatung zwischen 20 und 30 Milliarden Euro, geht aus einer Untersuchung der Beratungsfirma Evers und Jung hervor, die im Auftrag des Verbraucherministeriums erstellt wurde. Rechtsanwalt Lenné aus Leverkusen "Die Studie überrascht mich nicht. In den letzten Jahren sind Bankgespräche nach meiner Erfahrung immer weiter von Beratungsgesprächen zu reinen Verkaufsgesprächen geworden. Die Banken sind sich ihrer Verantwortung für den Kleinanleger häufig nicht bewusst."

Hier weiterlesen.


22.12.2008 Entschädigung für Lehman-Kunden

Wie der Bundesverband deutscher Banken mitteilte, dürfen Kunden der deutschen Tochter der US-Investmentbank Lehman Brothers Ende nächsten Monats mit einer Entschädigung rechnen.

Hier weiterlesen.


21.12.2008 Deutsche Bank unterliegt im Streit mit Leo Kirch

Das Landgericht Frankfurt untersagte der Deutschen Bank vergangenen Mittwoch, die Genehmigungsbeschlüsse der diesjährigen Hauptversammlung für Kapitalerhöhungen im Handelsregister eintragen zu lassen, solange diese juristisch von Kirch angefochten werden. Ein entsprechender Antrag der Bank ist zurückgewiesen worden.

Hier weiterlesen bei reuters.com


19:12.2008: Hinweis der BaFin zum vermehrten Auftauchen von Umtauschangeboten an Inhaber von Aktien, Zertifikaten und Fondsanteilen

Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterbreitet eine Gruppe von Personen über den elektronischen Bundesanzeiger verstärkt Angebote zum Umtausch in Aktien von durch sie beherrschte Gesellschaften. Die angebotenen Aktien werden in der Regel nicht börslich gehandelt. Adressaten dieser Angebote sind von der Finanzkrise verunsicherte Inhaber von Aktien, Zertifikaten und Fondsanteilen größerer Institute.

Die BaFin weist hierzu auf Folgendes hin:

Grundsätzlich steht es jedem Unternehmen frei, den Inhabern von Wertpapieren eines anderen Unternehmens Tauschangebote zu unterbreiten. Die depotführenden Kreditinstitute sind zudem vertraglich verpflichtet, ihren Kunden solche Angebote zu übermitteln.

Soweit die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) für solche Angebote einschlägig sind, ist eine Angebotsunterlage nach diesem Gesetz zu erstellen, deren Veröffentlichung durch die BaFin gestattet werden muss. Bei nicht börsengehandelten oder lediglich zum Handel in den Freiverkehr deutscher Börsen einbezogenen Wertpapieren sind die Vorschriften des WpÜG jedoch nicht einschlägig.

Ein öffentliches Umtauschangebot stellt regelmäßig ein öffentliches Angebot von Wertpapieren dar, für das die Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) einschlägig sind. Die der BaFin vorliegenden Umtauschangebote fallen unter eine Ausnahmevorschrift des WpPG, nach der dann auf einen Prospekt verzichtet werden kann, wenn der Verkaufspreis (oder der Umtauschwert) aller angebotenen Wertpapiere über einen Zeitraum von 12 Monaten weniger als 100.000 € beträgt.

Die BaFin rät allen Anlegern, vor der Annahme eines solchen Angebotes sowohl Anbieter als auch wirtschaftliche Substanz der Anlage genau zu prüfen und gegebenenfalls auf weitere Informationen über das Unternehmen und die angebotenen Wertpapiere zu bestehen.

Quelle: www.bafin.de


18.12.2008: Sparer sollen besser geschützt werden

Das EU-Parlament hat angesichts der Finanzmarktkrise für einen erhöhten Mindestschutz der Sparer gestimmt. Die Mindestsicherung soll von bisher 20 000 Euro auf 50 000 Euro angehoben werden. Rechtsanwalt Lenné aus Leverkusen begrüßt die neue Regelung "Vor allem bei der Pleite der isländischen Kauphting Bank ist deutlich geworden, dass die bisherigen Schutzmechanismen noch nicht ausreichend sind."

Hier weiterlesen.


11.12.2008: Interessante Zahlen zu Lehman-Brothers-Zertifikaten

Verbraucherzentrale Hamburg führte Befragung von Opfern durch. Mehr Infos lesen Sie hier.


08.12.2008 Geldautomaten-Streit geht in die nächste Runde: Landgericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen Sparkasse

Das Landgericht Heilbronn wies heute den Einspruch gegen die am 30.09.2008 ergangene einstweilige Verfügung gegen die Kreissparkasse Heilbronn ab, welche die Kreissparkasse zwang, wieder alle VISA-Karten an ihren Geldautomaten zu akzeptieren. Damit bleiben die Geldautomaten der Kreissparkasse Heilbronn nach wie vor für die VISA-Karten von Citibank, ING-DiBa, Santander Consumer Bank und Volkswagen Bank geöffnet.

Hier weiterlesen.


05.12.2008 Keine strengeren Regeln für Zertifikate

Die Partei der Grünen hätte gerne eine Verschärfung der Regeln für den Zertifikate-Handel durchgesetzt, um Anleger besser zu schützen. Der Antrag kam im Bundestag nicht durch. Hier weiterlesen.


23.11.2008 Erfolg der Sparkassen im Geldautomatenstreit

Im Streit um die Nutzung von Kreditkarten an Geldautomaten der Sparkassen hat das Landgericht Halle am vergangenen Donnerstag einen Antrag von vier Konkurrenten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt und damit die erste Entscheidung zu Gunsten der Sparkassen getroffen. Hier weiterlesen.


22.11.2008 Bundespräsident kritisiert Banken erneut

Bundespräsident Köhler hat Bankmanagern erneut Versagen in der Finanzmarktkrise vorgeworfen und eine "grundlegende Erneuerung" der Branche gefordert. Lesen Sie hier mehr.


20. / 21.11.2008 5. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts in Karlsruhe

Die Themen der Fortbildungsveranstaltung an der Rechtsanwalt Lenné teilgenommen hat:

  • Überblick zur BGH-Rechtsprechung zum Bank- und Kapitalmarktrecht der Jahre 2007/2008
  • Steuerliche Bezüge des Bank- und Kapitalmarktrechts insbesondere zur Abgeltungssteuer
  • Der Verkauf von Krediten
  • Kreditverkauf in der Praxis  
  • Strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Beratungshaftung bei außerbörslichen OTC-Produkten
  • Aktuelle Verjährungfragen im Bank- und Kapitalmarktrecht 
  • Praktische Probleme des KapMuG am Beispiel des Telekom-Verfahrens 


13.11.2008 Rechtsschutzversicherer müssen in Vielzahl der Lehman-Fälle Kosten übernehmen

Ein Artikel auf www.sueddeutsche.de der sich mit den Erfahrungen von Rechtsanwalt Lenné deckt findet sich hier.


11.11.2008: BGH zum Widerrufsrecht


Der in einer Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz enthaltene Zusatz, dass im Falle des Widerrufs des Kreditvertrages auch die finanzierten verbundenen Geschäfte nicht wirksam zustande kommen, ist zulässig. Auf die genaue rechtliche Qualifikation und Bezeichnung des verbundenen Anlagegeschäfts kommt es nicht entscheidend an.

BGH, Urteil vom 11. November 2008 - XI ZR 269/06


31.10.2008: Kaupthing-Ansprüche jetzt anmelden

Die isländische Finanzaufsicht hat für die in Not geratene Kaupthing-Bank den Entschädigungsfall festgestellt. Für deutsche Geschädigte bedeutet dies, dass die Zeit für eine mögliche Entschädigung läuft. Innerhalb von zwei Monaten müssen die Forderungen geltend gemacht werden. Bei der isländischen Kaupthing-Bank haben ca. 30.000 Bundesbürger etwa 300 Millionen € angelegt.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Forderungsanmeldung.


15.10.2008: Finanzkrise - welche Schuld trägt die Politik?

Ein höchst sehenswerter Beitrag der ARD von gestern, 14.10.2008. Lesen Sie den Artikel hier oder schauen Sie hier den Fernsehbeitrag hier.


09.10.2008: Umfrage: Ist es zur Überwindung der Finanzkrise sinnvoll, deutsche Banken zu verstaatlichen?

                               

09.10.2008 BaFin erlässt erneut Moratorium

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 09. Oktober 2008 gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin der Niederlassung untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind („Moratorium“). Lesen Sie hier mehr.


07.10.2008: BGH entscheidet zu Gunsten geschädigter Kapitalanleger

Aus einem Beratungsvertrag ist eine Bank verpflichtet, eine Kapitalanlage, die sie empfehlen will, mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen; eine bloße Plausibilitätsprüfung ist ungenügend.

Eine Bank kann zur Prüfung von Kapitalanlagen, die sie in ihr Anlageprogramm genommen hat, auch bankfremde Erfüllungsgehilfen einsetzen; hierüber muss sie einen Anlageinteressenten grundsätzlich nicht aufklären.

Eine Bank muss nicht jede negative Berichterstattung in Brancheninformationsdiensten über von ihr vertriebene Kapitalanlagen kennen.

Hat eine Bank Kenntnis von einem negativen Bericht in einem Brancheninformationsdienst, muss sie ihn bei der Prüfung der Kapitalanlage berücksichtigen. Anlageinteressenten müssen aber nicht ohne weiteres auf eine vereinzelt gebliebene negative Publikation, deren Meinung sich in der Fachöffentlichkeit (noch) nicht durchgesetzt hat, hingewiesen werden.

Das Urteil vom 7. Oktober 2008 - XI ZR 89/07 lesen Sie hier im Volltext.


03.10.2008 Arbeitsgemeinschaft Lehman-Opfer gegründet: Lehman-Zertifikate prüfen

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen in den letzten Tagen zum Thema Zertifikate in der Bankenkrise, insbesondere Zertifikate der insolventen US-Investmentbank Lehman-Brothers, haben die Rechtsanwälte Wolfgang Benedikt-Jansen und Guido Lenné eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, um optimale Mandatsbetreuung zu gewährleisten.

Ziel ist die Bündelung der Anlegerinteressen. Wenn Sie auch betroffen sind klicken Sie hier  oder kontaktieren Sie uns.


03.10.2008 FAZ: 5.000 Kunden der Frankfurter Sparkasse haben Lehman-Zertifikate

Etwa 5000 der 800.000 Kunden der Frankfurter Sparkasse haben Zertifikate der Lehman Brothers erworben. Wie das Frankfurter Kreditinstitut weiter mitteilte, haben die meisten Kunden durch die Insolvenz der Investmentbank zwischen 10.000 und 15.000 Euro verloren, einige wenige sogar einen sechsstelligen Betrag.Den gesamten FAZ-Artikel lesen Sie hier.


02.10.2008 Banken droht Regress wegen Lehman-Papieren

Viele Banken haben ihren Kunden offenbar Zertifikate von Lehman Brothers empfohlen – als sichere Anlage. Dabei galten diese Papiere als spekulative Produkte. Selbst unmittelbar vor der Pleite der US-Investmentbank haben verschiedene deutsche Institute nicht reagiert. Nun könnte es Regressforderungen der Anleger geben.

Wenn Sie geschädigt sind kontaktieren Sie uns. Wir prüfen mögliche Schadens-ersatzansprüche gegen Ihre Bank wegen Beratungsfehlern und Verletzung von Aufklärungs-pflichten.

Die BaFin hatte bereits am 15.09.2008 ein Moratorium über Lehman Brothers Bankhaus AG verhängt. Weiteres lesen Sie hier.

ARD hatte bereits am 10.09.2008 getitelt Lehman Brothers vor dem Abgrund.

02.10.2008 Börse-Online: Hexenjagd auf Zertifikate

"Ohne Zweifel hat in diesen hektischen Tagen die Sicherung in vielen Produktkonstruktionen versagt. Auch besteht bei manchem Anbieter ein nicht unerhebliches Emittentenrisiko." Den Artikel lesen Sie hier.


30.09.2008 Haufe: Lehman-Zertifikate: Anlagedesaster bei deutschen Kleinanlegern

Banken haben Kleinanlegern häufig zu Zertifikaten von Lehman Brothers geraten, ohne über die Risiken aufzuklären. Jetzt droht den Sparern ein Totalverlust. Den Artikel lesen Sie hier.



26.09.2008 Fernsehtipp

Das ARD-Magazin Plusminus berichtete in seiner Sendung vom 16.09.2008 über versteckte Bankgebühren. Den Fernsehbeitrag sehen Sie hier.


22.09.2008 Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. umgezogen

Die neue Adresse der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. lautet:

Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.
Gabrieliplatz 2
91174 Spalt
Tel.: 09175-907190
Fax: 09175-907037



19.09.2008 BaFin untersagt Leerverkäufe

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute Leerverkäufe (Transaktionen, die zu einer Short Position führen) von Aktien von elf Unternehmen der Finanzbranche vorübergehend untersagt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.


15.09.2008 BaFin: Moratorium über Lehman Brothers

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat  heute gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin der Bank untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind. Mehr Infos finden Sie hier.


12.09.2008 Pressemitteilung


Argentinien-Anleihen geplatzt: Leverkusener Anwalt gewinnt Prozess gegen die Republik Argentinien
Auch Ende 2008 verjähren wieder Ansprüche

Leverkusen / Buenos Aires – Wer bislang der Meinung war, Staatsanleihen seien risikofreie Anlageformen, der wurde durch den Staat Argentinien eines besseren belehrt. Die Republik lieh sich 1996 über Staatsanleihen Geld zur Staatssanierung. Auch deutsche Anleger wurden dabei mit Zinssätzen von fast zwölf Prozent zu Investitionen gelockt.

Doch im Jahre 2006 verweigerte die marode Republik nicht nur die Zinsausschüttungen, sondern zahlte auch die Einlage nicht an Anleger zurück. Der Leverkusener Rechtsanwalt Guido Lenné, Spezialist für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat nun im Auftrag eines geschädigten Mandanten die Republik Argentinien auf Zahlung verklagt. Dazu Lenné: „Mein Mandant glaubte an die Zuverlässigkeit eines Staates und war höchst enttäuscht, als Argentinien die Zahlungen einstellte. Als dann der Protest unter den geschädigten Anlegern lauter wurde, bot Argentinien einen schlechten Umtausch der Anleihe an und berief sich im Übrigen auf einen Staatsnotstand. Nach meiner Rechtsauffassung verweigert Argentinien die Rückzahlungen zu Unrecht“.

Gestern traf man sich vor dem Landgericht Frankfurt, wo der Prozess zugunsten des Mandanten von Lenné entschieden wurde. Mit dem Urteil fließen zwar noch keine Gelder, aber Lenné ist zuversichtlich, dass es nun weitere Bewegung geben wird, Argentinien zu der Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen zu bewegen.


12.09.2008 Bankenfusionen - die Beratungsqualität wird sinken

Die Kreditinstitute entdecken die Privatkunden. Vor allem Vermögende sind begehrt. Doch Verbraucherschützer warnen, denn es wird erwartet, dass die Qualität der Beratung aus Kostengründen weiter sinken wird. Lesen Sie hier einen Artikel der Süddeutschen Zeitung zu dem Thema.


12.09.2008 Schuldenberater Peter Zwegat im Interview der Süddeutschen Zeitung





12.09.2008 Kunden von Direktbanken haben schlechte Karten?!

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, akzeptieren immer häufiger Banken und Sparkassen an Geldautomaten keine Visa-Karten von Direktbanken. Offenbar um ihre Kunden zu binden, wie hier zu lesen ist.


11.09.2008 Transparenz Fehlanzeige – Milliarden Steuergelder für die Industriebank IKB

Bis jetzt sind es fast 11 Milliarden Euro, öffentliche Mittel zur Rettung der privaten Industriebank (IKB). Doch genaue Hintergründe des Finanzdeals bleiben geheim. Einen interessanten Beitrag hierzu liefert die Sendung Kontraste des Rundfunk Berlin-Brandenburg hier.
                                                                                                           Video sehen

10.09.2008 ARD Meldung "Lehman Brothers vor dem Abgrund"              Artikel lesen

09.09.2008 ARD Meldung "Die Lehman-Bombe tickt"                                  Artikel lesen


05.09.2008 Enorme Subventionen für die WestLB

Laut EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat die WestLB seit 2002 Beihilfen in Höhe von fast zwölf Mrd. Euro vom Staat kassiert. Den aktuellen Artikel von handelsblatt.com lesen Sie hier.


03.09.2008  19 Millionen Euro Schaden bei Online-Banking-Betrügereien in 2007

Durch das Ausspähen von Kontozugangsdaten ist im vergangenen Jahr die enorme Summe von 19 Millionen Euro von Kriminellen erbeutet worden. Den gesamten Hintergrund und wie Sie sich vor Phishing-Attacken und dem Ausspähen Ihrer Daten schützen können, lesen Sie hier.


28.08.2008 "Raubzug per Lastschrift - Banken helfen Kriminellen" ein interessanter Beitrag des ARD-Magazins Panorama

Was passiert eigentlich mit gestohlenen Kontodaten? Wie das ARD-Magazin Panorama jetzt aufgedeckt hat, besteht eine Möglichkeit krimineller Betrüger wohl darin auf relativ einfachem Wege massenweise Bankkunden per Lastschriftverfahren abzuzocken.
Erschreckend an dem Beitrag ist besonders die Reaktion der Bänker auf die Vorwürfe der ARD-Reporter.

Den Bericht lesen Sie hier. Den Videobeitrag gibt es hier zu sehen.

27.08.2008 Neue BaFin-Broschüre für Verbraucher

„Wertpapiergeschäfte – Was Sie als Anleger beachten sollten“ heißt die neue Verbraucherbroschüre, die die BaFin heute veröffentlicht hat. Darin gibt die Finanzaufsicht Tipps, was Privatanleger alles in Erfahrung bringen und beachten sollten, bevor sie sich für eine Kapitalanlage in Wertpapieren entscheiden.

Die Broschüre finden Sie hier zum Download auf der Internetseite der BaFin.


26.08.2008 Bericht von Sueddeutsche.de - Die Riester-Abzocke

Viele Riester-Sparer füttern ein Monster namens Finanzindustrie: Ihre staatlichen Zulagen kommen nicht der Altersvorsorge zugute, sondern wandern in die Tasche der Anbieter. Lesen Sie hier den vollständigen Bericht.


25.08.2008 Finanztermingeschäfte und Wetten - aufklärerische Norm im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

§ 37e WpHG Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Gegen Ansprüche aus Finanztermingeschäften, bei denen mindestens ein Vertragsteil ein Unternehmen ist, das gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Finanztermingeschäfte abschließt oder deren Abschluss vermittelt oder die Anschaffung, Veräußerung oder Vermittlung von Finanztermingeschäften betreibt, kann der Einwand des § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht erhoben werden. Finanztermingeschäfte im Sinne des Satzes 1 und der §§ 37g und 37h sind die Derivate im Sinne des § 2 Abs. 2 und Optionsscheine.

§ 762 BGB Spiel, Wette

(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.


24.08.2008 Beratung bei Banken oft mangelhaft

Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Bamberg. Besonders Kleinanleger erhalten nicht selten nur unzureichende Informationen und zu wenig Aufklärung. Den aktuellen Bericht lesen Sie hier.


22.08.2008 Auch Deutsche Bank kauft umstrittene Anleihen zurück

Die Deutsche Bank kauft für rund eine Milliarde Dollar Anleihen in den USA zurück und akzeptiert eine Strafe über 15 Millionen Dollar. Das ist Ergebnis eines Vergleichs, den die Bank mit der New Yorker Staatsanwaltschaft vereinbarte. Im Gegenzug stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen das Institut ein.

Bereits am 08.08.2008 hatten wir über die Vergleiche mit weiteren Bankhäusern und die Hintergründe berichtet.


18.08.2008 Schützen Sie Ihre Daten vor mißbräuchlicher Verwendung

Nützliche Tipps zum aktuellen Thema hat die Redaktion von tagesschau.de für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie den lesenswerten Beitrag zum Datenschutz.


15.08.2008 Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Vertragsübernahme durch Schuldner mit gleicher Bonität

Eine Bank darf ihrem Kunden keine Vorfälligkeitsentschädigung abverlangen, wenn dieser einen Ersatzkreditnehmer mit gleich guter Bonität zur Übernahme des Darlehens anbietet.

Urteil des LG München I, 16 HK O 22814/05


08.08.2008 Citigroup und Merrill Lynch kaufen Anleihen zurück

Eine gute Nachricht für den Schutz von Kapitalanlegern: Die beiden amerikanischen Bankhäuser kaufen von 40.000 ihrer Kunden Anleihen zurück.
Es handelt sich dabei um sogenannte Auction-Rate-Securities, Anleihen mit langer Laufzeit, deren Zinssatz aber in kurzen Abständen bei Auktionen neu festgesetzt wird. In Folge der Kreditkrise war der Markt zusammengebrochen.
Die Einigung, die die Banken viele Milliarden Dollar kosten wird, kam auf Druck der US-Behörden zustande. Der zuständige Staatsanwalt hatte eine betrügerische Vermarktungsabsicht unterstellt. Ein derartiges Vorgehen einer Bank dürfte  einzigartig sein und den Schaden zahlreicher Anleger minimieren.
 

06.08.2008 ARD Ratgeber Geld zu Beratungsfehlern


Geldanlage: Was tun bei Beratungsfehlern? lautet der Titel eines Beitrages der ARD vom 02.08.2008 in der unser Kooperationspartner Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen nützliche Tipps zum Umgang mit Anlageberatern und Banken gab. Den Beitrag können Sie hier sehen.


05.08.2008 ARD Plusminus deckt auf - Bausparen unrentabel                      Video sehen

31 Millionen Bausparverträge gibt es derzeit in Deutschland. Das ARD Magazin hat in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bremen Konditionen von namhaften Anbietern getestet und festgestellt: Es lohnt sich fast nie. Die ganze Reportage sehen Sie hier.


30.07.2008 Verbraucherbroschüre der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wie Sie unseriöse Anbieter von Geldanlagen erkennen, lesen Sie hier auf den Seiten der BaFin.


23.07.2008 Fortlaufende Fonds-Informationen im Fernsehen

Das gibt es tatsächlich. Die Qualität kann jeder selbst im Internet prüfen. Die Dienstleistung der DAF Deutsches Anleger Fernsehen AG gibt es hier.


15.07.2008 Bank muss aufklären - erfreuliche Entscheidung des OLG Karlsruhe für Darlehensnehmer


Weiss eine Bank, dass das Grundstück zu dessen Finanzierung sie ihrem Kunden ein Darlehen gibt, mit Schadstoffen belastet ist, muss sie den Darlehensnehmer hierüber aufklären. Klärt die Bank ihren Kunden nicht auf, macht sie sich schadensersatzpflichtig.

Das Urteil im Volltext finden Sie hier.


09.07.2008 BaFin untersagt dem Konsumgüter Direktvertrieb e.V. das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Meldung im Volltext finden Sie hier auf der Internetseite der Bankenaufsicht.


08.07.2008 BGH urteilt zu Fälligkeit bei Bürgschaft

Die Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer (formgerechten) Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig.

BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - XI ZR 230/07


07.07.2008 Suchmaschine für Anlagezertifikate

Ein interessantes Produkt aus der Welt des WWW: DERIXX - Suchmaschine für Anlagezertifikate. Der Link zum Anbieter ist hier. Was ist eigentlich ein Zertifikat? Eine Einführung gibt es hier.

Ihre Bank hat Sie unzureichend aufgeklärt? Lassen Sie mögliche Ansprüche prüfen.


05.07.2008 Basel II und Bonitätsrating

Häufig verwendete Begriffe, doch was steckt eigentlich dahinter, wer ist betroffen und was kann man tun? Eine Einführung in das komplexe Thema finden Sie hier und beim Verlag für die Deutsche Wirtschaft.

Selbstverständlich beraten wir Sie gerne persönlich, vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Keine Zeit? Kein Problem, wir kommen auch zu Ihnen.


20.06.2008 Verein zum Schutz des Verbrauchers: Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. mit Sitz in Erlangen

Zweck des Vereins ist der Schutz der Verbraucher vor unredlichen Finanzdienstleistern. Dieser Zweck wird vornehmlich durch Aufklärung und Beratung von Verbrauchern wahrgenommen. Die Aufklärung und Beratung der Verbraucher erfolgt durch die Verbreitung von Schriften, durch Vorträge und Versammlungen und durch Einrichtungen von Beratungsstellen. Der Verein klärt die Verbraucher insbesondere über die Marktlage, die Qualität und Preiswürdigkeit der auf dem Markt angebotenen Finanzdienstleistungen auf. Er schützt die Verbraucher vor Übervorteilung und warnt vor irreführenden Angaben in der Werbung. Es wird keine Rechtsberatung durchgeführt.

Dieser Link führt zur Internetseite der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.


13.06.2008 Immer wieder Ärger mit Vorkasse-Geschäften

Die Masche funktioniert seit Jahren: In einer Email aus dem Ausland werden Sie um Mithilfe gebeten.
Ein angeblicher Staatsbediensteter, ehemaliger Regierungsbeamter oder ein Geschäftsmann möchte Ihr Konto für eine bevorstehende Transaktion oder einen angeblich erwarteten Geschäftsabschluss nutzen. Dem Anleger werden dabei zumeist hohe Provisionen versprochen, die er allerdings nie erhält. Kurz vor Abschluss des Geschäfts kommt nämlich dem unseriösen Emailschreiber etwas dazwischen. Z.B. Zölle oder Bestechungsgelder werden angeblich benötigt und der Anleger soll diese Gelder vorstrecken. In der Hoffnung des Anlegers auf die versprochene Provision gelingt es Betrügern immer wieder ihre Opfer zu der Zahlung zu motivieren. Das Geld ist in der Regel weg und der Empfänger nur sehr schwer oder gar nicht zu ermitteln. Deswegen:

Beteiligen Sie sich nicht an solchen unseriösen Geschäften!

Fragen Sie vorher unabhängige Experten, wenn Sie unsicher sind. Wir kennen die rechtlichen Risiken der allermeisten Geldanlagen.

12.06.2008 ARD Meldung "Lehman schockt erneut"                                   Artikel lesen


11.06.2008 LG Köln: Anlagevermittler müssen aufklären

Ein Anlageinteressent muss auch ungefragt über die begrenzte Möglichkeit aufgeklärt werden, atypisch stille Beteiligungen weiterzuverkaufen (eingeschränkte Fungibilität). Es handelt sich nämlich um einen Umstand, der für den durchschnittlichen Anleger hinsichtlich seiner Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung ist.

Das Urteil von gestern, Az. 22 O 276/07 lesen Sie hier.


10.06.2008 Ärger mit Hybrid-Anleihen

Was ist das eigentlich, eine Hybrid-Anleihe. Die Antwort gibt es hier.

Wenn Sie Ärger mit einer Kapitalanlage haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.


09.06.2008 ARD Meldung "Gewöhnungseffekt bei Lehman"
                     Artikel lesen



27.05. 2008 Gefahr Masseverfahren


In Verfahren, in denen zahlreiche Kläger aus gleichgelagerten Sachverhalten Ansprüche gegen ein und denselben Anspruchsgegner geltend machen, ist es zwar grundsätzlich sinnvoll Interessen zu bündeln, es besteht jedoch die Gefahr, dass der einzelne Kläger zu wenig Gewicht bekommt.

In einem Beschluss des Bankensenats beim BGH vom heutigen Tage heißt es:

Diesen Anforderungen genügt die Berufungsbegründungsschrift der Kläger nicht. Sie setzt sich weitgehend aus Textbausteinen und Schriftsätzen zusammen, die Rechtsstreitigkeiten anderer Erwerber von Eigentumswohnungen betreffen, und geht auf das Urteil des Landgerichts nur sporadisch ein. Volltext

In bank- und kapitalmarkrechtlichen Fällen, kommt es häufig zu Masseverfahren / Sammelverfahren, da es ja in der Regel um Anlageprodukte geht, die von einem Vermittler, einem Berater oder einer Bank an zahlreiche Kunden vertrieben worden sind.

Bei uns zählt jeder einzelne Mandant und wird individuell und zuverlässig beraten und betreut.


14.05.2008 Bundespräsident Horst Köhler bezeichnet Finanzmärkte als Monster

Die Akteure an den Finanzmärkten haben laut Köhler komplexe Finanzprodukte geschaffen, die sie letztendlich selber nicht mehr verstanden hätten, so ist es im aktuellen Stern ab Seite 40 zu lesen. Der Bundespräsident fordert von den Bankern ein "klar vernehmbares mea culpa".

Anlesen können Sie den Artikel auf der Internetseite des Magazins.


07.05.2008 Buchempfehlung "Geld arbeitet nicht" von Hauke Fürstenwerth

Geldverwalter diktieren der Gesellschaft und der Politik ihre eigenen Regeln. Ihr Antrieb ist skrupellose Gier. Die Grundlage jedes Wirtschaftens, Mehrwert schaffen, wird zerstört. Das solidarische Fundament des Gemeinwesens wird gesprengt. Doch die Politik stellt sich in den Dienst der Finanzmanager. Immer mehr Lebensbereiche werden im Sinne der Finanzwirtschaft umgestaltet. Selbst das Sozial- und Rentensystem wird der Gier der Finanzmanager ausgeliefert.

Eine kritische, faktenbasierte Analyse der Beziehung von Finanz- und Realwirtschaft mit hoher politischer Brisanz.

Auf die Homepage des Autors führt Sie dieser Link.


06.05.2008 OLG Karlruhe zu Ansprüchen bei behauptetem EC-Karten-Missbrauch

Das OLG entschied gegen den geschädigten Bankkunden, dass wenn Abhebungen mit einer EC-Karte unter Verwendung der richtigen PIN vorgenommen werden, der erste Anschein dafür spreche, dass der Karteninhaber die Geldabhebungen entweder selbst vorgenommen habe, oder er aber die Karte pflichtwidrig gemeinsam mit der Karte verwahrt habe, so dass ein Dritter die Karte verwenden konnte.

Das Urteil des OLG Karlsruhe vom 06.05.2008, Az. 17 U 170/07 lesen Sie hier.


29.04.2008 Erfreuliche Entscheidung für Bankkunden mit Schrottimmobilien

Grundsätzlich ist eine kreditgebende Bank unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs nur dann verpflichtet, den Kreditnehmer bei Kreditvergabe über die sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Eigentumswohnung aufzuklären, wenn sie positive Kenntnis davon hat, dass der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung.
Ausnahmsweise steht die bloße Erkennbarkeit der positiven Kenntnis dann gleich, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen davor zu verschließen.

BGH, Urteil vom 29. April 2008 - XI ZR 221/07                  Link zum Urteil


25.04.2008 Bundesrat beschließt besseren Kreditnehmerschutz

Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der dem besseren Verbraucherschutz bei Veräußerung von Immobilienkrediten dient. Darlehensnehmer - insbesondere solche, die die Forderungen der Banken stets ordnungsgemäß bedient haben, sollen durch Änderungen des Grundschuldrechts vor unangemessenem Druck von Seiten der Kreditaufkäufer geschützt werden: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Grundstückseigentümer Einreden aus dem Sicherungsvertrag zwischen ihm und dem ursprünglichen Gläubiger auch dem neuen Erwerber der Grundschuld dauerhaft entgegenhalten darf. Einen so genannten gutgläubigen einredefreien Erwerb soll es zukünftig nicht mehr geben. Der Kreditnehmer soll zudem besser über den Weiterverkauf seiner Verbindlichkeiten informiert werden. Weitere verbraucherfreundliche Bestimmungen sind auch bei den Kündigungsvoraussetzungen geplant.

Anlass für die vorgeschlagene Änderung des Darlehensrechts ist die massive Zunahme der Veräußerung von Kreditforderungen samt zugehörigen Sicherungsgrundschulden durch Banken, die mit der Ausgliederung ihrer Kreditportfolien vermehrt Eigenkapital freisetzen. Diese Entwicklung hat bei vielen Verbrauchern zu Verunsicherung und Sorge vor "Heuschreckenaufkäufern" geführt: Nicht immer hat der neue Gläubiger Interesse an der Fortführung der Kundenbeziehung - häufig strebt er vielmehr eine schnelle Abwicklung des Kreditverhältnisses an. Hier setzt der Gesetzentwurf des Bundesrates an: Er versucht, einen Ausgleich zwischen dem Interesse der kreditgebenden Banken am Verkauf einer Forderung und dem Schutzbedürfnis des Kreditnehmers zu finden.

Der heute beschlossene Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn binnen sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vor.

Zur Pressemitteilung des Bundesrates geht es hier.

17.04.2008 BaFin stellt Entschädigungsfall für Weserbank AG, Bremerhaven, fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Mittwoch für die Weserbank AG, Bremerhaven, den Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die Einleger der Bank entschädigen kann.

Zur Pressemitteilung der BaFin geht es hier.

15.04.2008 Zeitlos gut: Die Selbstverteidigungstipps für Kapitalanleger der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

Lesen Sie immer das Kleingedruckte!
Wenn Sie das Kleingedruckte nicht verstehen, fragen Sie nach! Sollten Sie es dann immer noch nicht verstehen, überlegen Sie, ob die Anlage für Sie überhaupt geeignet ist. Informieren Sie sich vor der Anlage eingehend über Anbieter und Produkt!
Keine Anlage muss so dringend getätigt werden, dass man nicht die Zeit hätte, sich vorher eingehend über Anbieter und Produkt zu informieren. Wo Sie sich informieren können, finden Sie weiter unten.
Vor allem auch das Produkt muss überprüft werden, weil es immer wieder vorkommt, dass auch seriöse Anbieter mangels Sachverstand oder weil es Schwarze Schafe schließlich überall gibt, unseriöse oder für den Anleger im Einzelfall auch ungeeignete Produkte anbieten. Ein Produkt des Finanzmarktes muss immer anlagegeeignet und anlegergeeignet sein.

Lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen!
Sogenannte "Kaltanrufe" (unaufgeforderte Telefonanrufe zum Zwecke der Werbung für Kapitalanlagen / Versicherungen) sind nach deutschem Recht verboten und wettbewerbswidrig und zwar nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch dann, wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht, aber ein neues Produkt angeboten werden soll.

Legen Sie nie bei jemandem an, der Sie unaufgefordert anruft!
Informieren Sie stattdessen die zuständigen Verbraucherschutzstellen und ggf. bei Vermittlern von Wertpapiergeschäften die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), damit einem solchen Treiben Einhalt geboten wird.
Seit dem 01.01.1998 unterliegen grundsätzlich alle Vermittler von Warentermin-, Wertpapier- und Devisengeschäften einer strengeren staatlichen Aufsicht, was nicht bedeutet, dass sie damit werben dürfen. Bis die Aufsicht aber faktisch greift, werden sicherlich noch ein oder zwei Jahre ins Land ziehen. Wer aber wirklich nur betrügen will, für den wird es ein leichtes sein, die Aufsicht zu umgehen.

Von daher hilft in erster Linie der gesunde Menschenverstand, um die Spreu vom Weizen zu trennen.
Wenn jemand der beste Freund der Familie ist und der Patenonkel Ihres Kindes, dann ist dies sicher kein Grund, der gegen eine von dieser Person angebotene / vermittelte Anlage spricht, aber es ist auch kein Grund, der dafür spräche!
Nehmen Sie ihren Berater in die Pflicht und verlangen Sie von ihm eine Selbstauskunft (Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerberegister und vor allem eine SCHUFA-Auskunft).

Ein Berater der keinen guten Ruf bzw. eine schlechte Bonität hat, greift auch eher zum Kundengeld!
Wenn die Anlage zu schön um wahr zu sein aussieht, dann ist sie vermutlich auch nicht wahr!
Wenn die banküblichen Zinsen in Deutschland z. B. bei 6 % für ein Festgeld von einem Jahr liegen und jemand bietet Ihnen garantiert und risikolos 10 % oder gar mehr für Ihr Geld, dann sollten Sie sich fragen, warum der Anbieter ausgerechnet Sie an seinem "Goldesel" beteiligen will, statt diesen für sich zu behalten und still seinen Reichtum zu genießen.

Weitere Tipps der Polizei zum Thema Kapitalanlagebetrug erhalten Sie hier.


09.04.2008 BaFin schließt Weserbank AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 8. April 2008 gegenüber der Weserbank AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet und der Bank untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind („Moratorium“). Die BaFin hat beim Amtsgericht Bremerhaven zudem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Die Pressemitteilung der BaFin finden Sie hier. tagesschau.de berichtet hier.

Wenn Sie von der Schließung der Bank betroffen sind und Hilfe benötigen, sprechen Sie uns an!


01.04.2008: Landgericht München I, Urteil vom 1.4.2008, Az: 28 O 21676/07

Ein Anlagevermittler muss einen in finanziellen Dingen unerfahrenen Anleger, der nach einer sicheren Kapitalanlage verlangt, über das Risiko im Zusammenhang mit einem Beteiligungsgeschäft in Form eines „Schneeballsystems“ aufklären.


16.03.2008 Neue Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab 01.01.2009

Umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen kommen auf Anleger zu. Ziel des Steuergesetzgebers ist es, eine Angleichung der Besteuerung aller privaten Kapitalerträge zu schaffen.
 
Alle Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) werden nach einführung der neuen Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 pauschal mit 25% versteuert, dazu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Die Nachteile der Abgeltungssteuer:
  • Die bisher geltende Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt
  • Kursgewinne werden besteuert
Die Abgeltungssteuer hat aber nicht nur Nachteile:
  • Der Steuerabzug wird direkt durch Ihre Bank vorgenommen. Damit ist die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge abgegolten. Ihr Einkommensteuersatz liegt über 25%? Glück gehabt: Sie müssen Ihre Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

06.03.2008 BGH: Aufklärung muss sein

Auch ein Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, der eine "chancenorientierte" Anlagestrategie verfolgt, darf im Rahmen einer Anlageberatung erwarten, dass er über die Risiken einer ihm bislang nicht bekannten Anlageform zutreffend unterrichtet wird.

BGH, Urteil vom 6. März 2008 - III ZR 298/05


16.02.2008 Lesetipp

Professor Ekkehard Wenger, Inhaber des Lehrstuhls für BWL, Bank- und Kreditwirtschaft an der Uni Würzburg, wird in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung zitiert mit den Worten "Die Bankenaufsicht gehört auf den Müll".

Link zum Artikel


25.01.2008 Lesetipp

Der 31-jährige Angestellte Jérôme Kerviel hat wohl die Société Générale um einen Milliardenbetrag geprellt. Der als Einzelgänger und Computergenie geltende Bänker besaß wohl Kenntnisse über die Kontrollsysteme der Großbank. Der Spiegel schreibt über ihn als den Milliarden-Amokläufer.

Link zum Artikel


BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - XI ZR 227/06

Steht bei einem verbundenen Geschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) wegen anfänglicher Nichtigkeit des Kaufvertrages dem Verbraucher das Recht zu, die Kaufpreiszahlung zu verweigern, so führt das wegen der Regelung des § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG dazu, dass auch dem Anspruch des Kreditgebers aus dem Finanzierungskredit von Anfang an eine dauernde Einrede i.S. von § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegensteht.

Die trotz dieser Einrede auf den Kredit geleisteten Zahlungen kann der Verbraucher gemäß   § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Kreditgeber zurückverlangen. Für eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG zur Begründung eines Rückforderungsdurchgriffs ist mangels Regelungslücke kein Raum (Abweichung von BGHZ 156, 46, 54 ff.).

Link zur Entscheidung


27.11.2007 Leasing häufig teurer als Kredit

Leasingangebote sind für Verbraucher oftmals teurer, als das gewünschte Produkt über einen Kredit zu finanzieren, oder es gleich bar zu bezahlen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Die Mitteilung lesen Sie hier.


BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - XI ZR 259/06

Soll bei endfälligen Krediten mit Tilgungsaussetzung die Tilgung aus einer Kapitallebensversicherung erfolgen, so bezieht sich die Tilgungsabrede regelmäßig nur auf die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Lebensversicherungsleistungen. Das Risiko der Unterdeckung hat grundsätzlich der Darlehensnehmer zu tragen.

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BGH, Urteil vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03

Eine die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich vermuteten Wissensvorsprungs bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts begründende arglistige Täuschung ist gegeben, wenn die Angaben zur Höhe des erzielbaren Mietzinses entgegen der Mitteilung im Verkaufsprospekt ohne betriebswirtschaftliche Untersuchung zur Rentabilität und Vermietbarkeit des Objekts (hier: sog. Boarding-House) gemacht wurden.

Für einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG muss der Darlehensnehmer die Ursächlichkeit des Belehrungsverstoßes für den Schaden auch dann konkret nachweisen, wenn der mit dem Darlehen finanzierte Kaufvertrag nicht wirksam zustande gekommen ist.

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BGH, Urteil vom 5. November 2007 - II ZR 230/06

Den Anforderungen an die Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit weiterer neben die Einlagepflicht tretender Beitragslasten (sog. "gespaltene Beitragspflicht", s. zuletzt Sen.Urt. v. 19. März 2007 - II ZR 73/06, Tz. 17 m.w.Nachw.) trägt eine Vertragsgestaltung Rechnung, nach der sich aus dem Gesellschaftsvertrag i.V.m. der zugehörigen Beitrittserklärung die maximale Höhe (hier: durch Angabe eines "Netto-Gesamtaufwands") der den Gesellschafter treffenden Beitragspflicht ergibt.

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BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05

Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt. Eine solche Vermutung kommt nur im Falle einer arglistigen Täuschung in Betracht.

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BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 423/06

Wer ein Kreditinstitut aufgrund eines Vermögensverwaltungsvertrages auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, hat die Darlegungs- und Beweislast für eine objektive Pflichtverletzung als Voraussetzung eines Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung. Das Kreditinstitut ist nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast nicht gehalten, interne Berichte und Entscheidungsabläufe offen zu legen und zu begründen, warum es im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien bestimmte Anlageentscheidungen getroffen hat.

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BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - XI ZR 132/06

Das Verbraucherkreditgesetz findet auf einen privatrechtlichen Schuldbeitritt zu einem verlorenen Investitionszuschuss der öffentlichen Hand keine entsprechende Anwendung.

Ein privatrechtlicher Schuldbeitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Rückzahlungsforderung wegen Nichterreichen des Subventionszwecks ist nach § 306 BGB a.F. nichtig.

Der unwirksame Schuldbeitritt kann gemäß § 140 BGB in eine Bürgschaft im Sinne des         § 765 BGB umgedeutet werden.

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27.08.2007: AG München, Urteil vom 27.8.2007, Az: 231 C 17158/07

Die Weigerung der Bank, einen weiteren Kredit zu gewähren, berechtigt den Kreditnehmer nicht zur vorfälligkeitsfreien Kündigung des ersten Kreditvertrags.


BGH, Urteil vom 18. September 2007 - XI ZR 447/06

Ein ohne zeitliche Einschränkung ausgesprochener Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist regelmäßig dahin zu verstehen, dass er auf die dreißigjährige Maximalfrist des § 202 Abs. 2 BGB begrenzt ist, soweit sich aus der Auslegung der Erklärung nichts Abweichendes ergibt.

Nach § 768 Abs. 2 BGB kann der Hauptschuldner durch den Verzicht auf die Einrede der Verjährung die Haftung des Bürgen nicht erweitern. Dabei ist es unerheblich, ob im Zeitpunkt der Erklärung des Verjährungsverzichts durch den Hauptschuldner die Hauptschuld bereits verjährt war oder nicht.

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BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05

Die einen Fondserwerb finanzierende Bank ist unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs von sich aus zur Aufklärung über eine nicht im Prospekt ausgewiesene Provision grundsätzlich nur dann verpflichtet, wenn eine versteckte Provision mitursächlich dafür ist, dass der Erwerbspreis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert des Fondsanteils, so dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (vgl. Senatsurteil BGHZ 168, 1, 21 Tz. 47).

Eine Aufklärungspflicht besteht unabhängig davon aber dann, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Anleger von den Prospektverantwortlichen über die Werthaltigkeit des Fondsanteils arglistig getäuscht wird, indem aus seiner Einlage über die im Prospekt ausgewiesenen Vertriebskosten hinaus weitere Provisionen gezahlt werden.

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18.06.2007 Pressemitteilung des AG München zum Online - Banking

Im beleglosen Überweisungsverkehr trifft die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen

Der spätere Kläger war Kunde einer Bank, bei der er ein Girokonto unterhielt. Auf dieses Konto sollte von einem Schuldner des Klägers ein Betrag von 1800 Euro überwiesen werden. Der Überweisungsauftrag erfolgte im Weg des Online - Banking durch den Kunden des Klägers an seine Bank. Dabei wurde versehentlich eine falsche Kontonummer angegeben. Diese Kontonummer existierte allerdings tatsächlich, weshalb die 1800 Euro darauf gutgeschrieben wurden. Die Inhaberin dieses Kontos verbrauchte das Geld und konnte es anschließend, weil sie in finanziellen Nöten war, nicht mehr zurückzahlen. Deshalb verlangte der Kläger von seiner Bank die 1800 Euro als Schadensersatz. Er war der Ansicht, die Bank sei verpflichtet gewesen, einen Abgleich zwischen angegebenen Empfänger und der übermittelten Kontonummer vorzunehmen und die Abweichung aufzuklären. Dann wäre es nicht zu der Fehlüberweisung gekommen. Die Bank weigerte sich zu zahlen, deshalb wurde Klage beim Amtsgericht München erhoben.

Die zuständige Richterin wies die Klage ab:

Es läge seitens der Bank schon keine Pflichtverletzung vor. Unstreitig sei der Überweisungsauftrag im Wege des Online-Banking, also dem beleglosen Überweisungsverkehr erteilt worden. Im beleglosen Überweisungsverkehr treffe die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen. In einem solchen Fall sei die Empfängerbank berechtigt, die ihr von der überweisenden Bank übermittelten Daten ausschließlich auf Grund der Kontonummer auszuführen. Die Benutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit all seinen Vorteilen beinhalte auch den Verzicht auf einen solchen Abgleich.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des AG München vom 18.6.07, AZ 222 C 5471/07

Zusatz: Dem Kläger ist im Endeffekt kein Schaden entstanden, da er immer noch einen Anspruch auf Zahlung gegenüber seinem Kunden hat. Dieser ist durch die falsche Überweisung nicht von seiner Zahlungsverpflichtung frei geworden. Problematisch wird es für den Kunden, da dieser noch einmal zahlen muss, von der Frau, die die 1800 Euro erhielt auf Grund derer schlechten finanziellen Lage nichts zu erwarten hat und für den obige Grundsätze genauso gelten, er also auch keinen Schadensersatzanspruch hat. Allerdings hat er auch den Fehler gemacht.


BGH, Urteil vom 19. März 2007 - II ZR 73/06

Sollen in dem Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft über die betragsmäßig festgelegte Einlageschuld hinausgehende laufende Beitragspflichten vereinbart werden, müssen diese aus dem Gesellschaftsvertrag eindeutig hervorgehen und der Höhe nach bestimmt oder zumindest objektiv bestimmbar sein (Sen.Urt. v. 23. Januar 2006 - II ZR 126/04, ZIP 2006, 754, 755).

Eine gesellschaftsvertragliche Bestimmung, die den einzelnen Gesellschafter zu Nachschusszahlungen verpflichtet, "soweit bei der laufenden Bewirtschaftung der Grundstücke Unterdeckungen auftreten", genügt diesen Anforderungen nicht und kann deshalb nicht Grundlage einer Nachschussverpflichtung sein.

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OLG Naumburg, Urteil vom 24. März 2005 - 2 U 111/04

Eine Großbank ist einem kommunalen Energieversorgungsunternehmen, das keine Verbindlichkeiten in Fremdwährungen hatte, schadensersatzpflichtig, wenn sie vor der Vereinbarung eines Zinssatz- und Währungs-Swap-Geschäfts nicht in den Mittelpunkt der Beratung gerückt hat, dass Währungs-Swaps in der Regel zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt werden, und wenn sie bei der Beratung den kommunal-rechtlichen Bindungen des Energieversorgungsunternehmens, insbesondere dem Spekulationsverbot und dem hieraus folgenden Gebot der strengen Beachtung der Konnexität zwischen dem Swap-Geschäft und einem konkreten Grundgeschäft, keine Bedeutung beigemessen hat.


BGH, Urteil vom 27. Januar 2004 - XI ZR 37/03

Wenn ein Einwendungsdurchgriff gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ausgeschlossen ist, kommt jedenfalls im Anwendungsbereich des § 1 VerbrKrG ein Rückgriff auf die von der Rechtsprechung zum Abzahlungsgesetz aus § 242 BGB hergeleiteten Grundsätze über den Einwendungsdurchgriff grundsätzlich nicht in Betracht.

Das Widerrufsrecht nach § 1 Abs. 1 HWiG dient dem Zweck, die rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit des Kunden zu gewährleisten, indem es ihm die Möglichkeit einräumt, sich von einem aufgrund einer - mit einem Überraschungsmoment verbundenen - Haustürsituation geschlossenen Vertrag zu lösen. Bei einem Darlehensvertrag dient das Widerrufsrecht jedoch nicht dem Ziel, das wirtschaftliche Risiko der Verwendung des Darlehens vom Darlehensnehmer auf den Darlehensgeber abzuwälzen.

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BGH, Urteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 460/02

Eine Haustürsituation im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG ist der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen nicht allein deshalb zuzurechnen, weil die Bank Kenntnis davon hat, daß die Eigentumswohnung nicht von einer Privatperson, sondern von einer gewerblich tätigen Bauträgergesellschaft über einen Vermittler verkauft und der Darlehensvertrag über ihn vermittelt wurde. Allein dieser Umstand läßt nicht den Schluß zu, daß die Darlehensvertragserklärungen der Kunden auf einer mündlichen Verhandlung ohne vorherige Bestellung an ihrem Arbeitsplatz oder in ihrer Privatwohnung beruhen, und verpflichtet die kreditgebende Bank auch nicht ohne weiteres zu einer Nachfrage über die Umstände der Vertragsanbahnung.

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BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02


Empfiehlt eine kreditgebende Bank einem Anlageinteressenten eine Beteiligung an einem Bauherrenmodell, so muß sie ihn ungefragt informieren, wenn die erzielten Mieterträge der in einem steuersparenden Bauherrenmodell bereits erstellten Eigentumswohnungen nicht den im Anlageprospekt prognostizierten Mieten entsprechen und die Vermietung der Wohnungen
Schwierigkeiten bereitet.

Ein Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Zahlungsanspruch des Geschädigten um, wenn der Schädiger jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert und der Geschädigte Geldersatz fordert.

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BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 479/02


Das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen ist nicht als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldversprechen anzusehen (Bestätigung von BGHZ 150, 286).

Im Kreditkartenverfahren haben die Beteiligten Sorgfalts- und Kontrollpflichten, deren schuldhafte Verletzung - ebenso wie im Giroverkehr- eine Schadensersatzhaftung wegen positiver Vertragsverletzung begründet.

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Welche Fachgebiete existieren innerhalb des Bank- und Kapitalmarktrechts?

  • Recht des Zahlungsverkehrs, Überweisungs- und Lastschriftenverkehrs sowie Recht der Zahlungs- und Kreditkarten
  • Kontoeinrichtung, Bankgeheimnis, Bankauskunft, Schufa und Scoring, Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche, Datenschutz
  • Kontoführung, Kontoentgelte, Kontoauflösung, Wechsel- und Scheckverkehr, Auslandszahlungsverkehr, Internetbanking
  • Kreditwirtschaft, AGBs, Bankrecht, Bankvertragsrecht, öffentliche Finanzierungshilfen
  • Bankenaufsichtsrecht
  • Börsenrecht
  • Kreditsicherung, Darlehensverträge und Darlehenskosten
  • Leasing und Factoring
  • Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
  • Firmenkredite, Baufinanzierung, Bausparvertragsrecht, Hypotheken
  • Kreditverkäufe, Wertpapierdarlehen, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft
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  • Verbraucherkreditrecht, Erwerb und Finanzierung von Immobilieninvestitionen, fehlgeschlagene Kapitalanlagen, "Schrottimmobilien", Rechtsberatungsgesetz, Treuhändergeschäfte
  • Finanzmarkt, Geldmarkt, Beteiligungen, Gesellschaftsbeteiligungen, Fondsbeteiligungen
  • Kapitalmarktrecht, Staatsanleihen, Argeninienanleihen
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  • Vermögensverwaltung
  • Anlageberatung, Anlageberaterhaftung, WpHG, KWG, MiFID
  • Termingeschäfte
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