Abmahnung wegen illegaler Downloads / Urheberrechtsverletzung
Haben Sie Musik, Filme, oder Software
über Internettauschbörsen (Filesharing, Peer to peer) zum Upload
angeboten, oder heruntergeladen? Oder Ihnen wird dies vorgeworfen?
Möglicherweise haben Sie gegen das Urheberrecht verstoßen und sich sogar strafbar gemacht. Oder Ihr W-LAN wird von Dritten missbraucht.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, werden Sie aufgefordert eine Unterlassungs-erklärung abzugeben und Schadensersatz zu zahlen, in der Regel zwischen 300,- € und 2.000,- €.
Die
meisten vorformulierten Unterlassungserklärungen sind jedoch viel zu weit
formuliert und sollten auf jeden Fall mit unserer anwaltlichen Hilfe angepasst
werden.
Der geforderte
Schadensersatzbetrag ist meistens zu hoch angesetzt.
Wir helfen Ihnen gerne. Sprechen Sie mit uns.
Ein Argument mit dem wir uns regelmäßig wehren, ergibt sich aus § 97a Urheberrechtsgesetz:
§ 97a Urheberrechtsgesetz: Abmahnung
- Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
- Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
Rechtsanwälte und Abmahnkanzleien mit denen wir bereits wiederholt gestritten haben:
- Waldorf Frommer
- Rasch
- BaumgartenBrandt
- Kornmeier & Partner
- Nümann Lang
- Stefan Auffenberg
- Baek Law
- Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
- CSR
- Denecke von Haxthausen
- DigiProtect
- Fareds
- Philipp Marquort
- Negele Zimmer Greuter Beller
- RKA Reichelt Klute Aßmann
- Sasse & Partner
- Schalast & Partner
- Schulenberg & Schenk
- Schutt Waetke
- UC Urmann und Collegen
Abmahnung erhalten? Sofort anrufen. Senden Sie uns die erhaltene Abmahnung und eine unterschriebene Vollmacht und wir werden sofort und fristwahrend für Sie tätig.